Ärztliche Schweigepflicht
Wer unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht?
Krankenhauspersonal, Ärztinnen, Ärzte, Schwestern, Pfleger, Krankenhausangestellte.
Was passiert beim Verstoß gegen die ärztliche Schweigepflicht? Krankenhauspersonal, Ärztinnen, Ärzte, Schwestern, Pfleger, Krankenhausangestellte machen sich nach § 203 Abs. 1 StGB strafbar und es drohen berufs- und zivilrechtliche Konsequenzen. Patienten abzuweisen kann auch eine unterlassene Hilfeleistung sein.
Was passiert beim Verstoß gegen die ärztliche Schweigepflicht? Krankenhauspersonal, Ärztinnen, Ärzte, Schwestern, Pfleger, Krankenhausangestellte machen sich nach § 203 Abs. 1 StGB strafbar und es drohen berufs- und zivilrechtliche Konsequenzen. Patienten abzuweisen kann auch eine unterlassene Hilfeleistung sein.