Ansässigkeitsbescheinigung
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Was ist eine Ansässigkeitsbescheinigung
- Die Ansässigkeitsbescheinigung ist eine Bescheinigung für Steuern.
Wie kann man eine Ansässigkeitsbescheinigung bekommen?
- Der Antragsteller ist eine natürliche Person, juristische person oder Gesellschafter einer Personengesellschaft.
- Antragsteller ist gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) in Deutschland ansässig.
- Die Bescheinigung dient ertragssteuerlichen Zwecken.
- Man erzielt Einkünfte im Ausland.
- Man muss einen offiziellen Vordruck benutzen.
- Keine Gebühren.
- Es kann Teil eines Freistellungs,- bzw. Erstattungsantrages (bei ausländischen Kapitaerträgen) sein.
- Formulare der ausländischen Finanzbehörde.
- Oder das Formular der deutschen Finanzverwaltung, online ausfüllbar.
- Rechtsgrundlage.
Wofür kann man eine Ansässigkeitsbescheinigung verwenden?
- Vorlage bei einer ausländischen Finanzverwaltung, wenn man aus einem Staat Einkünfte erzielt, mit dem ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA9 besteht.
- Häufig verlangt vom Ausland, wenn man im Ausland die Erstattung von dort erhobenen Quellensteuern auf Zinsen, Dividenden oder Lizensgebühren bantragt.