Bankkonto
Definition |
benennen |
eröffnen |
kündigen |
pfänden |
schützen |
unterscheiden |
verwenden |
Wie kann man ein Bankkonto ohne Schufa eröffnen?
Wie kann man ein Bankkonto im Ausland eröffnen?
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Grossbritannien:
- Ungarisch: Szeretnék bankszámlát nyitni (Ich möchte ein Bankkonto eröffnen).
- Ungarisch: Lehetséges online bankszámlát nyitni? (Kann ich ein Bankkonto online eröffnen?).
- Ungarisch: Girokonto=folyószámla, Sparkonto=takarékszámla, Privatkonto=személyi számla, Gemeinschaftskonto=közös számla, Kinderkonto=gyerekszámla, Devisenkonto=devizaszámla, Businesskonto=üzleti számla, Studentenkonto=diákszámla.
- Ungarisch: havi költségek (monatliche Gebühren).
• Empfehlungsschreiben der deutschen Bank, wo man Kunde ist.
• Eventuell hat man bessere Möglichkeiten bei einer Bank, die im Ausland Filialen hat.
• Reisepass oder einen Personalausweis oder beglaubigte Kopie.
• Arbeitsnachweis.
• Adressnachweis (Festnetztelefonrechnung, Führerschein mit Auslandsadresse, Kreditkartenabrechnung, Mietvertrag, Steuerbescheid, Stromrechnung, Wasserrechnung, Heizungsrechnung oder Bescheinigung des Vermieters) [maximal 3 Monate alt] Utility bills.
Georgien:
Bankkonto ohne Wohnsitz möglich.
• TBC Bank: kein Termin, Englisch,lokale SIM-Karte (MagtiCom) fürs e-banking mit App, Pass, Adresse (wird nicht geprüft).
Wie kann man ein Bankkonto kündigen?
- Deutsch: Ich möchte mein Bankkonto kündigen. Bitte überweisen Sie das Guthaben auf folgendes Konto: … . Mit freundlichen Grüßen …
- Ungarisch: Tisztelt Ügyfelünk! (Sehr geehrte Damen und Herren) Szeretném megszüntetni a bankszámlám (Ich möchte mein Bankkonto kündigen). Kérem, utalja át a jóváírásomat a bankszámlára: … . (Bitte mein Guthaben auf das Konto … überweisen). Csoportos beszedési megbízás megszünteti. (Sammellastschriften beenden). Üdvözlettel (Mit freundlichen Grüßen)
Wie kann man ein Bankkonto pfänden?
- Geregelt durch §§ 829 ff. ZPO.
- Es gibt zwei Wege:
1. Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) gem. § 829 ZPO. Rechtswirksam mit der Zustellung des PfÜB an die Bank. 2. Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung durch Behörden (z.B. Finanzamt) (§§ 281, 282, 309, 314, 315 AO). Rechtswirksam mit der Zustellung der Einziehungsverfügung an die Bank (§ 309 Abs. 2 AO).
- Es gibt Einschränkungen und Verbote laut §§ 850 bis 852 der ZPO (gemäß § 319 AO oder § 5 VwVfG).
- Öffentliche Forderungen ca 50-65 % der Pfändungen.
Wo können Bankkonten gepfändet werden?
- Kontopfändungsverordnung.
- Zivilrecht, Handelsrecht (Schadensersatzforderungen, Bußgelder).
- Belgien.
- Bulgarien.
- (Dänemark, Bußgelder).
- Deutschland.
- Estland.
- Finnland.
- Frankreich.
- Griechenland.
- Niederlande.
- Italien.
- Irland.
- Kroatien.
- Lettland.
- Luxemburg.
- Malta.
- Österreich (leichte Hürden).
- Polen.
- Portugal.
- Rumänien.
- Schweden.
- (Schweiz, Hürden, Ausschlüsse, Bußgelder).
- Slowakei.
- Slowenien.
- Spanien.
- Tschechien.
- Ungarn.
- Zypern.
Wie kann man ein Bankkonto schützen?
- Vertrauen Sie niemanden. Nicht Ihrer Frau, Freunden. Es gibt Neider, aus Freunden werden Feinde.
- Suchen Sie einen guten Ort für die Bankkontounterlagen aus. Ein guter Ort ist nicht zuhause.
- Suchen Sie sich ein Land, wo das Geld halbwegs sicher ist.
Wofür kann man ein Bankkonto verwenden?
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• Banküberweisung.
• Dauerauftrag machen.
• Kontonummer bekommen.
• Kreditkarte bekommen.
• Zugang zu Geldautomaten.
• Zinsen.
• Einwanderung in ein Land.