# Baugenehmigung • Praxislexikon

Baugenehmigung

Definition

  • Die Baugenehmigung ist die Erlaubnis etwas zu bauen ohne mit Drohungen von Gruppen rechnen zu müssen, die die aktuelle Macht besitzen.
  • beantragen

  • Bauamt.
  • Als Schutz Bauantrag am besten vor Baubeginn stellen, sonst kann die Behörde Strafen verhängen oder einen Rückbau fordern.
  • regeln

  • Baurecht auf Bundesebene: Baugesetzbuch (BauGB).
  • Landesbauordnung.
  • örtliche Bauvorschriften.
  • verwenden

  • Schutz vor Bedrohungen.
  • Waffe gegen ungerechte Leute.
  • eigene Ideen durchsetzen.
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