# Grundbucheinsicht • Praxislexikon

Grundbucheinsicht

•Definition •ablehnen •nehmen •verwenden
 

Grundbucheinsicht Definition

Was ist eine Grundbucheinsicht?

  • Die Grundbucheinsicht ist ein Vorgang.
  • Die Grundbucheinsicht ist eine Einsicht in das Grundbuch.
 

Grundbucheinsicht ablehnen

Wann kann man eine Grundbucheinsicht durch einen Mieter ablehnen?

  • Man will nur Informationen über die Vermögensverhältnisse des Vermieters
  • Bloße Neugier
  • Die Einsicht wird wegen einem Rechtsstreit über ein Mieterhöhungsverlangen verlangt.
 

Grundbucheinsicht nehmen

Wie kann man als Mietinteressent eine Grundbucheinsicht nehmen?

  • Die Rechtsgrundlage ist § 12 GBO.
  • • Es muss ein nachvollziehbares sachliches Interesse bestehen, um ins Grundbuch zu sehen.
  • Man wendet sich an das Grundbuchamt.
  • Eine Auskunft kann mündlich oder kostenpflichtig schriftlich erfolgen.
  • Persönlich vor Ort oder online.
  • Der Vermieter wird über die Grundbucheinsicht informiert.
 

Grundbucheinsicht verwenden

Wozu dient eine Grundbucheinsicht als Mietinteressent?

    • Überprüfen, ob der Vermieter auch wirklich der Eigentümer eines Mietobjektes ist.
    • Überprüfen, ob ein Mietobjekt mit öffentlichen Mitteln gefördert wird.
    • Überprüfen, ob eine Zwangsversteigerung angeordnet ist.
    • Überprüfen, ob ein Mietobjekt in einem Sanierungsgebiet liegt.

    Wozu dient eine Grundbucheinsicht als Mieter?

      • Bei einer Eigenbedarfskündigung prüfen, ob der Vermieter noch anderen Grundbesitz hat, in dem sich möglicherweise frei stehende oder frei werdende Wohnungen befinden, um einen Räumungsanspruch abzuwenden oder ein Angebot für eine Ersatzwohnung zu bekommen.
     
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