# Insolvenzverschleppung • Praxislexikon

Insolvenzverschleppung

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benennen
bestrafen
Folgen
machen
Ursachen
verhindern
verjähren

Was ist eine Insolvenzverschleppung?

  • Die Insolvenzverschleppung ist eine verspätete Stellung eines Insolvenz­antrages, in Deutschland eine Straftat.

Welche Namen gibt es für Insolvenzverschleppung?

  • Konkursverschleppung

Wie kann man eine Insolvenzverschleppung bestrafen?

  • Vorsätzliches Handeln: Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe.
  • Fahrlässiges Handeln: Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder Geldstrafe und Sperre als Geschäftsführer für 5 Jahre.

Wer kann von einer Insolvenzverschleppung betroffen sein?

  • Natürliche Personen (Privatpersonen, Verbraucher, Selbstständige, Einzelunternehmer brauchen keine Strafe fürchten.
  • Juristische Personen haften für die Schäden, die nach der Ansicht des Gesetzgebers ab Eintritt der Insolvenzverschleppung bestehen (GmbH, Unternehmergesellschaften, Aktiengesellschaften, Eingetragene Genossenschaften, Vereine, Offene Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften, GbRs, Partnerschaften, Europäische Gesellschaften, Stiftungen bürgerlichen Rechts, Limited Companies) (Insolvenzverschleppungshaftung).

Was kann durch eine Insolvenzverschleppung passieren?

  • Die Staatsanwaltschaft leitet immer ein Ermittlungsverfahren ein.
  • Es kann zu einer Einstellung, einem Strafbefehl oder einer Gerichtsverhandlung kommen.
  • Durchgriffshaftung.
  • Freiheitsstrafe.
  • Geldstrafe bis zu 3 Jahre.
  • Eventuell Einträge in die Register.
  • Eventuell Verbot erneut Geschäftsführer einer GmbH zu werden.
  • Gläubiger eines Unternehmens können einen Gläubiger-Insolvenzantrag stellen. Bei falschem Verdacht kann es aber zu einer Geld- oder 5 jährigen Freiheitsstrafe kommen (§ 164 StGB).

Wie kann man eine Insolvenz verschleppen?

  • Man stellt keinen Insolvenzantrag bei Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung oder wenn die Zahlungsunfähigkeit droht, innerhalb von 3 bzw. 6 Wochen stellen (Insolvenzantragspflicht).

Welche Ursachen kann eine Insolvenzverschleppung haben?

  • Hoffnung, dass es wieder besser wird.
  • Angst vor Bloßstellung in der Branche oder Bekannten.
  • Falsche Einstufung als Krise und nicht als Insolvenz.
  • Vertrauen in das Insolvenzverfahren fehlt.
  • Schlechte Kenntnisse der gesetzlichen Bestimmungen.

Wie kann man einen Insolvenzverschleppung verhindern?

  • Insolvenzantrag bei Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung oder wenn die Zahlungsunfähigkeit droht, sofort beim zuständigen Gericht stellen (Insolvenzantragspflicht).
  • 3 bzw. 6 Wochen hat man Zeit, wenn konkrete Bemühungen zur Rettung bzw. Sanierung des Unternehmens unternommen werden oder man sich rechtlich beraten bzw. vertreten lassen will.
  • Antragspflichtig sind der Geschäftsführer, Organpersonen (z. B. Vorstandsmitglieder), wenn sie eine beherrschende Stellung im Unternehmen einnehmen, einzelne Gesellschafter oder alle Mitglieder des Aufsichtsrates bei Unternehmen ohne Führungspersonal.
  • Es gibt eine Zahlungsunfähigkeit: 90 % der fälligen Zahlungspflichten lassen sich nicht innerhalb von 3 Wochen erfüllen (§ 17 Abs. 2 S. 1 InsO).
  • Oder es droht eine Zahlungsunfähigkeit: Es gilt ein Prognosezeitraum von 24 Monaten (§ 18 Abs. 2 InsO).
  • Oder Überschuldung: Das Vermögen reicht nicht aus, um die Verbindlichkeiten zu decken, außer es besteht eine positive Fortführungsprognose (§ 19 Abs. 2 InsO), die man beweisen muss.

Wann kann eine Insolvenzverschleppung verjähren?

  • Schadensersatzpflichten nach 3 Jahren.
  • Die Straftat selbst nach 5 Jahren.
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