Kleingewerbe
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Kleingewerbe anmelden
Wie kann man ein Kleingewerbe anmelden?
- Man braucht eine Betriebsstätte.
- Man meldet das Gewerbe beim Gewerbeamt an.
- Es geht auch online.
- Die Anmeldegebühr beträgt ca 10 bis 40 Euro.
- Um als Kleingewerbe eingestuft zu werden, füllt man einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt aus.
Kleingewerbe betreiben
Wie kann man ein Kleingewerbe betreiben?
- Belgien:
- Unter 25.000 Euro Umsatz
- Bulgarien:
- Unter 25.565 Euro Umsatz
- Dänemark:
- Unter 6.726 Euro Umsatz
- Deutschland:
- Man beabsichtigt das Gewerbe mit der Kleinunternehmerregelung zu betreiben.
- Man braucht einen gültigen Ausweis.
- Ein Bevollmächtigter, eventuell ein Dienstleister, braucht eine Vollmacht (natürliche oder juristische Personen).
- Man braucht eine Geschäftsadresse in Deutschland.
- Man braucht je nach Gewerbe ein Führungszeugnis (straf- und steuerschuldenfrei) aus Deutschland oder dem Aufenthaltsland bei Wohnsitz im Ausland.
- Man meldet ein Gewebe an.
- Wenn man im Ausland wohnt kann man zu jedem Gewerbeamt gehen.
- Die Umsatzsteuer ist nicht zu zahlen.
- Eine Umsatzsteuernummer (USt-IdNr) soll man aber trotzdem beantragen.
- Mit dieser Nummer kann man im Ausland eine Netto-Rechnung bekommen.
- Alternativ kann man ein USt 1 TN Formular anfordern.
- Es ist ein innergemeinschaftlicher Erwerb und wird in Deutschland mit 19 (Reverse-Charge-Verfahren) statt mit der ausländischen Umsatzsteuer besteuert.
- Ohne Umsatzsteuernummer verlangt der ausländische Partner die Umsatzsteuer und das Finanzamt noch mal.
- Umsatzsteuer muss nach dem Reverse Charge Verfahren oder innergemeinschaftlichem Erwerben abgeführt werden. Unter 1000 Euro im Jahr wird man meist vom Finanzamt befreit.
- Man muss keine monatliche oder quartalsweise Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgegeben.
- Eventuell wird eine Umsatzsteuer-Jahreserklärung verlangt.
- Die Einkommensteuer ist zu zahlen.
- Dabei werden der Familienstand, die Anzahl der Kinder und andere Einkünfte für die Berechnung genommen.
- Der Jahresumsatz (= Summe der umsatzsteuerpflichtigen Betriebseinnahmen) darf nicht höher als 17.500 Euro Umsatz pro Jahr (ca 1458 Euro im Monat) sein, um überhaupt ein Kleinunternehmer zu sein.
- Man muss Rechnungen mit Rechnungspflichtangaben ausstellen, wenn der Kunde auch Unternehmer ist.
- Man muss Rechnungen mit Rechnungspflichtangaben ausstellen, wenn man Produkte an Endverbraucher in andere EU-Staaten verschickt.
- Die Umsatzsteuer wird nicht ans Finanzamt abgeführt. Die Umsatzsteuer wird aber berechnet. Sie darf deshalb nicht gesondert ausgewiesen werden.
- Bei Rechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer muss man diese aber auch abführen.
- Für Kunden kann es dienlich sein den folgenden Hinweis einzusetzen.
- Kein gesonderter Ausweis der Umsatzsteuer—Kleinunterunternehmer im Sinne des § 19 UStG.
- Kleinunternehmer haben kein Recht auf die Erstattung von Vorsteuern.
- Estland:
- Unter 16.000 Euro Umsatz
- Finnland:
- Unter 10.000 Euro Umsatz
- Frankreich:
- Unter 82.800 oder 42.900 oder 33.100 Euro Umsatz
- Giechenland:
- Unter 10.000 Euro Umsatz
- Irland:
- Unter 75.000 oder 37.500 Euro Umsatz
- Italien:
- Unter 25.000 oder 30.000 oder 40.000 oder 45.000 oder 50.000 Euro Umsatz
- Kroatien:
- Unter 30.864 Euro Umsatz
- Lettland:
- Unter 50.000 Euro Umsatz
- Litauen:
- Unter 45.000 Euro Umsatz
- Luxemburg:
- Unter 30.000 Euro Umsatz
- Malta:
- Unter 35.000 oder 24.000 oder 14.0000 Euro Umsatz
- Niederlande:
- Keine
- Österreich:
- Unter 30.000 Euro Umsatz
- Polen:
- Unter 46.442 Euro Umsatz
- Portugal:
- Unter 10.000 oder 12.500 Euro Umsatz
- Rumänien:
- Maximal 20% des Unternehmenseinkommens darf aus Beratung und Unternehmensmanagement stammen.
- Kleingewerbe ist nicht möglich bei Banking, Versicherungen, Kapitalgeschäften (Trader), Glücksspiel und Öl & Gas.
- Die Einnahmen liegen unter 48.725 Euro Umsatz im Jahr.
- Sonst muss man Umsatzsteuer bezahlen.
- Man zahlt alle 3 Monate 3% des Umsatzes als Körperschaftssteuer ohne Mitarbeiter.
- Die Steuer fällt auch bei Verlusten an.
- Wenn man einen Mitarbeiter hat, zahlt man 1% Körperschaftssteuer.
- Die Einkommenssteuer beträgt 10%.
- Einkommenssteuer= Bruttoeinkommen minus Sozialabgaben minus Freibeträge nur bei Hauptbeschäftigung (unter 3.600 Lei/ Monat).
- Bis zum 31. Januar muss man eine Erklärung abgeben (Formular 600).
- Krankenversicherungspflicht ab 22.800 Lei (ca 4616 Euro) im Monat: Pauschale von 2.800 Lei (587 Euro) (10%) als Krankenkassenbeitrag zu bezahlen.
- Schweden:
- Unter 3.168 Euro Umsatz
- Slowakei:
- Unter 49.790 Euro Umsatz
- Slowenien:
- Unter 50.000 Euro Umsatz
- Spanien:
- keine
- Tschechien:
- Unter 37.008 Euro Umsatz
- Ungarn:
- Pauschalsteuer der Kleinunternehmen („KATA“).
- Gültig für Einzelunternehmer, Einzelfirmen, und für ausschließlich mit Privatpersonen als Mitglieder verfügende Personengesellschaften (KG, OHG).
- Pauschalsteuer hauptberuflich tätige Personen: 50.000 HUF/Monat/Person (ca. EUR 142/ Monat= 1704 Euro/ Jahr) (oder wahlweise für einen höheren Sozialversicherungsschutz HUF 75.000/Monat/Person) (mit einem Vertrag der nicht gleich mit einem Arbeitsvertrag ist) bei Einkommen unter 6.000.000 (ca. EUR 20.000).
- Pauschalsteuer nebenberuflich tätige Personen: 25.000 HUF/Monat/Person (ca. EUR 71) bei Einkommen unter 6.000.000 (ca. EUR 20.000 = 1666 Euro im Monat).
- Die Einkommensteuer wird durch KATA ersetzt.
- Die Gesundheitsabgabe des Arbeitnehmers.
- Die Körperschaftssteuer.
- Die Einkommensteuer für Einzelunternehmer.
- Der Gesundheitsbeitrag.
- Die Sozialsteuer.
- Der Fachausbildungsbeitrag.
- Krankenversicherungspflicht.
- Darüber zahlt man 40% Steuern.
- Vereinigtes Königreich:
- Unter 97.808 Euro Umsatz
- Zypern:
- Unter 15.600 Euro Umsatz
Kleingewerbe verwenden
Wofür kann man ein Kleingewerbe verwenden?
- Geld verdienen.
- Kein Eintrag ins Handelsregister erforderlich.
- Keine doppelte kaufmännische Buchführung erforderlich.
- Keine Bilanzen zu erstellen nötig.
- Keine kaufmännischen Branchengepflogenheiten und Spezialvorschriften sind zu beachten.
auf Kleingewerbe verzichten
Wie kann man auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichten?
- Man kann gleich bei der Anmeldung auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichten, wenn man daraus einen Vorteil ziehen kann.
- Man muss dann 19 oder 7% Umsatzsteuer vom Beginn eines Kalenderjahres an abführen.
- Man ist 5 Jahre gebunden.
- Eine nachträgliche Erklärung geht, solange die Einspruchsfrist für die Umsatzsteuerjahreserklärung des entsprechenden Kalenderjahres noch läuft.
- Das ist sinnvoll, wenn absehbar ist, dass man mehr als 17.500 Euro pro Jahr hat.
- Man muss Gewerbesteuer zahlen.