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Kleingewerbe

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Kleingewerbe Definition

Was ist ein Kleingewerbe?

  • Das Kleingewerbe ist ein Gewerbe mit wenig Umsatz.
  • Das Kleingewerbe ist ein Gewerbe, bei dem der Betreiber nicht an die Vorschriften des Handelsgesetzbuches gebunden ist.
 

Kleingewerbe anmelden

Wie kann man ein Kleingewerbe anmelden?

  • Man braucht eine Betriebsstätte.
  • Man meldet das Gewerbe beim Gewerbeamt an.
  • Es geht auch online.
  • Die Anmeldegebühr beträgt ca 10 bis 40 Euro.
  • Um als Kleingewerbe eingestuft zu werden, füllt man einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt aus.
 

Kleingewerbe betreiben

Wie kann man ein Kleingewerbe betreiben?

  • Belgien:
  • Unter 25.000 Euro Umsatz

  • Bulgarien:
  • Unter 25.565 Euro Umsatz

  • Dänemark:
  • Unter 6.726 Euro Umsatz

  • Deutschland:
  • Man beabsichtigt das Gewerbe mit der Kleinunternehmerregelung zu betreiben.
  • Man braucht einen gültigen Ausweis.
  • Ein Bevollmächtigter, eventuell ein Dienstleister, braucht eine Vollmacht (natürliche oder juristische Personen).
  • Man braucht eine Geschäftsadresse in Deutschland.
  • Man braucht je nach Gewerbe ein Führungszeugnis (straf- und steuerschuldenfrei) aus Deutschland oder dem Aufenthaltsland bei Wohnsitz im Ausland.
  • Man meldet ein Gewebe an.
  • Wenn man im Ausland wohnt kann man zu jedem Gewerbeamt gehen.
  • Die Umsatzsteuer ist nicht zu zahlen.
  • Eine Umsatzsteuernummer (USt-IdNr) soll man aber trotzdem beantragen.
  • Mit dieser Nummer kann man im Ausland eine Netto-Rechnung bekommen.
  • Alternativ kann man ein USt 1 TN Formular anfordern.
  • Es ist ein innergemeinschaftlicher Erwerb und wird in Deutschland mit 19 (Reverse-Charge-Verfahren) statt mit der ausländischen Umsatzsteuer besteuert.
  • Ohne Umsatzsteuernummer verlangt der ausländische Partner die Umsatzsteuer und das Finanzamt noch mal.
  • Umsatzsteuer muss nach dem Reverse Charge Verfahren oder innergemeinschaftlichem Erwerben abgeführt werden. Unter 1000 Euro im Jahr wird man meist vom Finanzamt befreit.
  • Man muss keine monatliche oder quartalsweise Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgegeben.
  • Eventuell wird eine Umsatzsteuer-Jahreserklärung verlangt.
  • Die Einkommensteuer ist zu zahlen.
  • Dabei werden der Familienstand, die Anzahl der Kinder und andere Einkünfte für die Berechnung genommen.
  • Der Jahresumsatz (= Summe der umsatzsteuerpflichtigen Betriebseinnahmen) darf nicht höher als 17.500 Euro Umsatz pro Jahr (ca 1458 Euro im Monat) sein, um überhaupt ein Kleinunternehmer zu sein.
  • Man muss Rechnungen mit Rechnungspflichtangaben ausstellen, wenn der Kunde auch Unternehmer ist.
  • Man muss Rechnungen mit Rechnungspflichtangaben ausstellen, wenn man Produkte an Endverbraucher in andere EU-Staaten verschickt.
  • Die Umsatzsteuer wird nicht ans Finanzamt abgeführt. Die Umsatzsteuer wird aber berechnet. Sie darf deshalb nicht gesondert ausgewiesen werden.
  • Bei Rechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer muss man diese aber auch abführen.
  • Für Kunden kann es dienlich sein den folgenden Hinweis einzusetzen.
  • Kein gesonderter Ausweis der Umsatzsteuer—Kleinunterunternehmer im Sinne des § 19 UStG.
  • Kleinunternehmer haben kein Recht auf die Erstattung von Vorsteuern.

  • Estland:
  • Unter 16.000 Euro Umsatz

  • Finnland:
  • Unter 10.000 Euro Umsatz

  • Frankreich:
  • Unter 82.800 oder 42.900 oder 33.100 Euro Umsatz

  • Giechenland:
  • Unter 10.000 Euro Umsatz

  • Irland:
  • Unter 75.000 oder 37.500 Euro Umsatz

  • Italien:
  • Unter 25.000 oder 30.000 oder 40.000 oder 45.000 oder 50.000 Euro Umsatz

  • Kroatien:
  • Unter 30.864 Euro Umsatz

  • Lettland:
  • Unter 50.000 Euro Umsatz

  • Litauen:
  • Unter 45.000 Euro Umsatz

  • Luxemburg:
  • Unter 30.000 Euro Umsatz

  • Malta:
  • Unter 35.000 oder 24.000 oder 14.0000 Euro Umsatz

  • Niederlande:
  • Keine

  • Österreich:
  • Unter 30.000 Euro Umsatz

  • Polen:
  • Unter 46.442 Euro Umsatz

  • Portugal:
  • Unter 10.000 oder 12.500 Euro Umsatz

  • Rumänien:
  • Maximal 20% des Unternehmenseinkommens darf aus Beratung und Unternehmensmanagement stammen.
  • Kleingewerbe ist nicht möglich bei Banking, Versicherungen, Kapitalgeschäften (Trader), Glücksspiel und Öl & Gas.
  • Die Einnahmen liegen unter 48.725 Euro Umsatz im Jahr.
  • Sonst muss man Umsatzsteuer bezahlen.
  • Man zahlt alle 3 Monate 3% des Umsatzes als Körperschaftssteuer ohne Mitarbeiter.
  • Die Steuer fällt auch bei Verlusten an.
  • Wenn man einen Mitarbeiter hat, zahlt man 1% Körperschaftssteuer.
  • Die Einkommenssteuer beträgt 10%.
  • Einkommenssteuer= Bruttoeinkommen minus Sozialabgaben minus Freibeträge nur bei Hauptbeschäftigung (unter 3.600 Lei/ Monat).
  • Bis zum 31. Januar muss man eine Erklärung abgeben (Formular 600).
  • Krankenversicherungspflicht ab 22.800 Lei (ca 4616 Euro) im Monat: Pauschale von 2.800 Lei (587 Euro) (10%) als Krankenkassenbeitrag zu bezahlen.

  • Schweden:
  • Unter 3.168 Euro Umsatz

  • Slowakei:
  • Unter 49.790 Euro Umsatz

  • Slowenien:
  • Unter 50.000 Euro Umsatz

  • Spanien:
  • keine

  • Tschechien:
  • Unter 37.008 Euro Umsatz

  • Ungarn:
  • Pauschalsteuer der Kleinunternehmen („KATA“).
  • Gültig für Einzelunternehmer, Einzelfirmen, und für ausschließlich mit Privatpersonen als Mitglieder verfügende Personengesellschaften (KG, OHG).
  • Pauschalsteuer hauptberuflich tätige Personen: 50.000 HUF/Monat/Person (ca. EUR 142/ Monat= 1704 Euro/ Jahr) (oder wahlweise für einen höheren Sozialversicherungsschutz HUF 75.000/Monat/Person) (mit einem Vertrag der nicht gleich mit einem Arbeitsvertrag ist) bei Einkommen unter 6.000.000 (ca. EUR 20.000).
  • Pauschalsteuer nebenberuflich tätige Personen: 25.000 HUF/Monat/Person (ca. EUR 71) bei Einkommen unter 6.000.000 (ca. EUR 20.000 = 1666 Euro im Monat).
  • Die Einkommensteuer wird durch KATA ersetzt.
  • Die Gesundheitsabgabe des Arbeitnehmers.
  • Die Körperschaftssteuer.
  • Die Einkommensteuer für Einzelunternehmer.
  • Der Gesundheitsbeitrag.
  • Die Sozialsteuer.
  • Der Fachausbildungsbeitrag.
  • Krankenversicherungspflicht.
  • Darüber zahlt man 40% Steuern.

  • Vereinigtes Königreich:
  • Unter 97.808 Euro Umsatz

  • Zypern:
  • Unter 15.600 Euro Umsatz

 

Kleingewerbe verwenden

Wofür kann man ein Kleingewerbe verwenden?

  • Geld verdienen.
  • Kein Eintrag ins Handelsregister erforderlich.
  • Keine doppelte kaufmännische Buchführung erforderlich.
  • Keine Bilanzen zu erstellen nötig.
  • Keine kaufmännischen Branchengepflogenheiten und Spezialvorschriften sind zu beachten.
 

auf Kleingewerbe verzichten

Wie kann man auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichten?

  • Man kann gleich bei der Anmeldung auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichten, wenn man daraus einen Vorteil ziehen kann.
  • Man muss dann 19 oder 7% Umsatzsteuer vom Beginn eines Kalenderjahres an abführen.
  • Man ist 5 Jahre gebunden.
  • Eine nachträgliche Erklärung geht, solange die Einspruchsfrist für die Umsatzsteuerjahreserklärung des entsprechenden Kalenderjahres noch läuft.
  • Das ist sinnvoll, wenn absehbar ist, dass man mehr als 17.500 Euro pro Jahr hat.
  • Man muss Gewerbesteuer zahlen.
 
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