# Kontoauszug • Praxislexikon

Kontoauszug

•Definition •aufbewahren •bekommen •drucken •schwärzen •vorlegen •verwenden
 

Kontoauszug Definition

Was ist ein Kontoauszug?

 

Kontoauszug aufbewahren

Wie lange sollte man Kontoauszüge als Privatperson aufbewahren?

    • Kontoauszüge muss man 2 Jahre ab Jahresende der Rechnungserstellung aufbewahren bei Grundstücksgeschäften (Reparaturen, Instandhaltung).
    • Ansonsten besteht keine Verpflichtung.
    • Man sollte Kontoauszüge mindestens 3 Jahre aufbewahren.
    • Die Auszüge können als nachweis von geleisteten Zahlungen dienen.
    • Der Grund ist die dreijährige Verjährungsfrist bei Alltagsgeschäften.
    • Unter Alltagsgeschäften versteht man z.B. alle Käufe und Bestellung über den Versandhandel.
 

Kontoauszug bekommen

Wie kann man einen Kontoauszug bekommen?

 

Kontoauszug drucken

Wie kann man einen Kontoauszug drucken?

 

Kontoauszug schwärzen

Wie kann man einen Kontoauszug schwärzen?

• Zum Schwärzen nimmt man Kopien, denn das Original braucht man vielleicht auch mal ungeschwärzt.
• Mit einem schwarzen Filzstift zu schwärzen reicht nicht, da es durchschimmert.
• Am besten deckt man die Stelle mit Papierstücken ab.
• Bei einem Kontoauszug für eine Verifizierung des Wohnortes kann man die Umsätze schwärzen.
 

Kontoauszug vorlegen

Wie soll man beim Jobcenter die Kontoauszüge vorlegen?

• Nach dem § 67a Abs. 1 S. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) kann das Jobcenter Kontoauszüge verlangen.
• § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 SGB II zur Prüfung der Bedürftigkeit bei Antragstellung (Erstantrag, Wiederholungsantrag).
• § 9 Abs. 1 SGB II zur Prüfung, ob es Vermögen gibt.
• Es besteht eine Mitwirkungspflicht.
• Zugeschickte oder Online-Kontoauszüge werden akzeptiert.
• Man kann auch einen Screenshot am PC machen.
• In der Regel werden die 3 letzten Monate verlangt.
• Es gibt aber auch längere Zeiträumen, die ein Arbeitsloser nachweisen muss.
• Einnahmen dürfen nicht geschwärzt werden.
• Die Kontoauszüge dürfen eingesehen werden, aber nicht einbehalten.
• Zum Schwärzen nimmt man Kopien, denn das Original braucht man vielleicht auch mal ungeschwärzt.
• Mit einem schwarzen Filzstift zu schwärzen reicht nicht, da es durchschimmert.
• Am besten deckt man die Stelle mit Papierstücken ab.
• Bei Ausgaben bis 50 Euro darf laut Empfehlung der Datenschutzbehörde man den Verwendungszweck der Ausgabe schwärzen.
• Teilschwärzungen sind erlaubt, wenn man z.B. einer Partei den Mitgliedsbeitrag überwiesen hat.
• Teilschwärzungen kann man machen bei Infos zur rassischen und ethnischen Herkunft, politischen Meinungen, religiösen oder philosophischen Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit oder Sexualleben (Datenschutz).
• Bei einen Verdacht kann das Jobcenter ungeschwärzte Kontoauszüge verlangen.
 

Kontoauszug verwenden

Wofür kann man Kontoauszüge verwenden?

    • Hartz 4 beantragen.
    • Hartz 4 wiederbeantragen.
    Kontobewegungen nachweisen.
    • Adressnachweis, um ein neues Bankkonto zu eröffnen
 
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