Kontoauszug
•Definition •aufbewahren •bekommen •drucken •schwärzen •vorlegen •verwenden |
Kontoauszug Definition
Was ist ein Kontoauszug?
- Der Kontoauszug ist eine Bescheinigung über die Aktivität auf einem Bankkonto.
Kontoauszug aufbewahren
Wie lange sollte man Kontoauszüge als Privatperson aufbewahren?
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• Kontoauszüge muss man 2 Jahre ab Jahresende der Rechnungserstellung aufbewahren bei Grundstücksgeschäften (Reparaturen, Instandhaltung).
• Ansonsten besteht keine Verpflichtung.
• Man sollte Kontoauszüge mindestens 3 Jahre aufbewahren.
• Die Auszüge können als nachweis von geleisteten Zahlungen dienen.
• Der Grund ist die dreijährige Verjährungsfrist bei Alltagsgeschäften.
• Unter Alltagsgeschäften versteht man z.B. alle Käufe und Bestellung über den Versandhandel.
Kontoauszug bekommen
Wie kann man einen Kontoauszug bekommen?
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• Kontoauszüge kann man bei seiner Bank bekommen.
• Per Post
• Kontoauszüge kann man am Kontoauszugsdrucker bekommen.
• Kontoauszüge kann man im Onlinekonto bekommen.
Kontoauszug drucken
Wie kann man einen Kontoauszug drucken?
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• Kontoauszüge kann man am Kontoauszugsdrucker drucken.
Kontoauszug schwärzen
Wie kann man einen Kontoauszug schwärzen?
• Zum Schwärzen nimmt man Kopien, denn das Original braucht man vielleicht auch mal ungeschwärzt.• Mit einem schwarzen Filzstift zu schwärzen reicht nicht, da es durchschimmert.
• Am besten deckt man die Stelle mit Papierstücken ab.
• Bei einem Kontoauszug für eine Verifizierung des Wohnortes kann man die Umsätze schwärzen.
Kontoauszug vorlegen
Wie soll man beim Jobcenter die Kontoauszüge vorlegen?
• Nach dem § 67a Abs. 1 S. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) kann das Jobcenter Kontoauszüge verlangen.• § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 SGB II zur Prüfung der Bedürftigkeit bei Antragstellung (Erstantrag, Wiederholungsantrag).
• § 9 Abs. 1 SGB II zur Prüfung, ob es Vermögen gibt.
• Es besteht eine Mitwirkungspflicht.
• Zugeschickte oder Online-Kontoauszüge werden akzeptiert.
• Man kann auch einen Screenshot am PC machen.
• In der Regel werden die 3 letzten Monate verlangt.
• Es gibt aber auch längere Zeiträumen, die ein Arbeitsloser nachweisen muss.
• Einnahmen dürfen nicht geschwärzt werden.
• Die Kontoauszüge dürfen eingesehen werden, aber nicht einbehalten.
• Zum Schwärzen nimmt man Kopien, denn das Original braucht man vielleicht auch mal ungeschwärzt.
• Mit einem schwarzen Filzstift zu schwärzen reicht nicht, da es durchschimmert.
• Am besten deckt man die Stelle mit Papierstücken ab.
• Bei Ausgaben bis 50 Euro darf laut Empfehlung der Datenschutzbehörde man den Verwendungszweck der Ausgabe schwärzen.
• Teilschwärzungen sind erlaubt, wenn man z.B. einer Partei den Mitgliedsbeitrag überwiesen hat.
• Teilschwärzungen kann man machen bei Infos zur rassischen und ethnischen Herkunft, politischen Meinungen, religiösen oder philosophischen Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit oder Sexualleben (Datenschutz).
• Bei einen Verdacht kann das Jobcenter ungeschwärzte Kontoauszüge verlangen.
Kontoauszug verwenden
Wofür kann man Kontoauszüge verwenden?
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• Hartz 4 beantragen.
• Hartz 4 wiederbeantragen.
• Kontobewegungen nachweisen.
• Adressnachweis, um ein neues Bankkonto zu eröffnen