# Krankenakte • Praxislexikon

Krankenakte


Definition

Was ist eine Krankenakte?

  • Die Krankenakte ist eine Akte über die Krankengeschichte eines Patienten.

  • benennen

    Welche Namen gibt es für Krankenakte?

  • Patientenakte.
  • Englisch: patient’s records.

  • aufbewahren

    Wie lange muss eine Krankenakte aufbewahrt werden?

  • unter 10 Jahre: Verwaltungsdokumenten, wie Überweisungsscheine (4 Quartale, vgl. § 7 Abs. 2 der 1. Ergänzung der Vereinbarung zur Gestaltung und bundesweiten Einführung der Krankenversichertenkarte), Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (12 Monate) EDV-Abrechnungsdaten (16 Quartale), Dokumente zu Betäubungsmitteln (3 Jahre, vgl. § 8 Abs. 5 Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung ) und Abrechnungsunterlagen (maximal 10 Jahre, vgl. § 147 Abs. 3 Abgabenordnung).
  • 10 Jahre: Die Krankenakte muss nach Abschluss der Behandlung 10 Jahre vom Arzt aufbewahrt werden aufzubewahren (Aufbewahrungsfristen).
  • 15 Jahre: Archivierungspflicht: Unterlagen aus Disease Management Programmen (DMP) sofern sie personenbezogene Daten enthalten sowie für Dokumente aus D-Arzt-Verfahren.
  • 30 Jahre: Dokumente über die Anwendung von Blutprodukten und genetisch hergestellten Plasmaproteinen (§ 14 Abs. 3 Transfusionsgesetz) und aus der Röntgen- bzw. Strahlenbehandlung (§ 28 Abs. 3 RöV § 42 Abs. 1, § 85 Abs. 3 StrlSchV).
  • Im Krankenhaus werden Akten oft 30 Jahre eingelagert.
  • Länger als gesetzliche Pflicht: anhängige Widerspruchs- und Klageverfahren, Durchsetzung von Schadenersatz-, Versicherungs- und Rentenansprüchen des Patienten, gesundheitlicher Zustand des Patienten (Schadensersatzansprüche von Patienten gegenüber Ärzten verjähren erst nach 30 Jahren).
  • § 10 Abs. 3 BO, § 630f Abs. 3 BGB sowie für den vertragsärztlichen Bereich § 57 Abs.
  • § 57 Absatz 2 im Bundesmantelvertrag-Ärzte, die Berufsordnungen der Ärztekammern der Länder (§ 10 BO der ÄKWL) sowie § 630f Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).
  • DSGVO.

  • einsehen

    Wie kann man eine Krankenakte einsehen?

    • Als Patient hat man das Recht in die Krankenakte Einsicht zu nehmen (§ 10 Abs. 2 BOÄK).
    • beim Arzt.
    • bei der Krankenkasse, auch als elektronische Patientenakte ( ePA ), mit Onlinekonto bei der Krankenversicherung, kann man nachsehen, welche Behandlungen es gab und die Kosten sehen.
    • Einschränkung: Daten für Zwecke der wissenschaftlichen Forschung, bei denen die Auskunftserteilung unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde, z.B. bei großen Datenmengen, was bei medizinischen Forschungsprojekten immer der Fall sein dürfte.
    • auch Geheimhaltung: § 29 Abs. 1 S. 2 BDSG).
    • Wenn Ihnen das Recht verwehrt wird, setzen Sie schriftlich eine Frist von 2 Wochen mit Datum.
    • Schalten Sie eventuell den Datenschutzbeauftragten des Krankenhauses ein.
    • Als letzte Möglichkeit kann man ein Gericht einschalten.

    entsorgen

    Wann kann man eine Krankenakte entsorgen?

  • Nach Ablauf der Aufbewahrungspflicht kann der Arzt die Krankenakte weiter lagern.
  • Er kann sie dem Patienten aushändigen.
  • Oder die krankenakte wird entsorgt.
  • unwiederbringliche Vernichtung gemäß DIN SPEC 66399-3 / ISO/IEC 21964.

  • kopieren

    Wie kann man eine Krankenakte kopieren?

    • Als Patient hat man das Recht eine Krankenakte zu kopieren.
    • Die entstehenden Kosten muss der Patient tragen.
    • 0,50 Euro pro DIN-A4- Seite sind üblich (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG)).

    korrigieren

    Hat der Patient das Recht die Krankenakte korrigieren?

  • Recht auf Datenberichtigung.

  • löschen

    Kann man die Löschung der eigenen Krankenakte verlangen?

  • Personenbezogene Daten sind unverzüglich zu löschen (Recht auf Datenlöschung), sofern diese für die Zwecke, für die sie erhoben wurden, nicht mehr notwendig sind.
  • Der Patient hat kein wirkliches Recht auf Löschung, sondern nur auf Einsichtnahme.
  • Aufbewahrungsfristen sind zu beachten, also mindestens 10 Jahre.
  • Der Arzt muss prüfen, ob er löschen kann.
  • Wenn er die Unterlagen noch für die Durchführung des Behandlungsvertrages benötigt, geht da nicht.
  • Der Krankenhausträger und der Arzt, der die Unterlagen erstellt hat, haben als Miturheber ein Nutzungsrecht an den Unterlagen.

  • verweigern

    Wie kann man eine Krankenakte verweigern?

    • Einem Patienten kann seine Krankenakte nicht verweigert werden.
    • Nur in Ausnahmefällen ist dieses möglich.
    • Ist der Patient durch die Einsichtnahme gefährdet, wie bei einem z.B. bei einem Selbstmordgefährdeten.

    verwenden

    Wofür kann man eine Krankenakte verwenden?

  • Pflicht des Arztes, die Behandlung eines Patienten zu dokumentieren (Art. 9 Abs. 2 Buchst. h DSGVO bzw. § 22 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BDSG, auch im § 630f Abs. 1 BGB und § 10 der Berufsordnung der Ärztekammer Schleswig-Holstein.
  • Arztbriefe, EEG/EKG-Streifen, Krankenhausberichte, Patientenakten, Ergebnisse genetischer Untersuchungen und Analysen, Dokumente aus Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten, aus Krebsfrüherkennungsuntersuchungen sowie Aufzeichnungen und Aufnahmen aus der Röntgen-/Strahlendiagnostik, Diagnosen, Befunde, Therapien und Eingriffe nachweisen (Behandlungsdokumentation).

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