# Mietwohnung • Praxislexikon

Mietwohnung

betreten

Darf der Vermieter eine Mietswohnung betreten?

  • Das Hausrecht an einer Mietswohnung geht mit Beginn des Mietvertrages an den Mieter.
  • Zum Betreten braucht der Vermieter eine vorherige Erlaubnis des Mieters.
  • Verschafft er sich heimlich Zugang mit einem Zweitschlüssel, begeht er Hausfriedensbruch.
  • Der Mieter kann den Vermieter anzeigen.
  • Der Mieter erhält das Recht auf eine fristlose Kündigung des Mietvertrages (LG Berlin, Az: 64 S 305/98).
  • Sieht sich der Mieter durch den Vertrauensbruch dazu gezwungen, kurzfristig in eine andere Wohnung umzuziehen, kann er die dadurch entstandene Mietdifferenz über einen gewissen Zeitraum in Form von Schadensersatz geltend machen (Az. 25 C 1701/20).

  • Siehe WOHNUNG.
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