Mietzahlung
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Mietzahlung machen
Wie kann man eine Mietzahlung machen?
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• Die Mietzahlung gilt als pünktlich, wenn der Mieter die Überweisung von einem gedeckten Konto bis zum 3. Werktag des Monats beauftragt.
• Es kann aber im Mietvertrag ausdrücklich anders geregelt sein.
• Eine Geldüberweisung ist möglich.
• In der Regel zahlt man die Miete per Einzugsermächtigung.
• Man kann auch einen Dauerauftrag einrichten.
• Eine Barzahlung lässt man sich mit einer Quittung bestätigen.
• Eine Mietzahlung unter Vorbehalt wird schriftlich per Einschreiben angekündigt.
...Ich stelle wegen der am ....(Datum) Ihnen mitgeteilten Mängel die Miete - auch für den bereits laufenden Monat - unter den Vorbehalt der Teilrückforderung.