Die Rufnummernmitnahme ist ein Vorgang bei dem eine Telefonnummer zu einem anderen Anbieter mitgenommen wird, man behält also die Nummer.
Wie viel kostet eine Rufnummernmitnahme?
Die Rufnummernmitnahme muss laut Gesetz für Festnetz- und Mobilfunkrufnummern sowie für Privat- und Geschäftskunden kostenlos sein.
Hat man ein Recht auf eine Rufnummernmitnahme?
Die Rufnummernmitnahme muss laut Gesetz für Festnetz- und Mobilfunkrufnummern sowie für Privat- und Geschäftskunden kostenlos sein.
Es gibt einen gesetzlichen Anspruch, die eigene Rufnummer zu einem neuen Anbieter mitzunehmen.
Das ist bis zu einem Monat nach Vertragsende (je nach Anbieter und häufig bis zu 90 Tage) zu beantragen.
Man muss die Kündigungsfrist beachten.
Bei Mobilfunkrufnummern kann man die Nummer vor Vertragsende zu einem anderen Anbieter mitnehmen. Auf die Vertragslaufzeit des bisherigen Vertrags hat dies keine Auswirkungen, so dass man den Vertrag bis zum Vertragsende bezahlen muss. Man kann sich aber für diesen Vertrag eine neue Mobilfunkrufnummer zuteilen lassen.
In bestimmten Fällen kann man eine Ausfallentschädigung vom bisherigen Anbieter verlangen.
Die Kundendaten bei dem bisherigen und dem neuen Anbieter sollen übereinstimmen: Name, Anschrift, Geburtsdatum, die zu portierende Rufnummer.
Es besteht ein Sonderkündigungsrecht, wenn der bisherige Anbieter bei einem Umzug den neuen Wohnort nicht versorgt.