EU-Bürger können im Schengen-Raum reisen, bis zu 90 Tagen je Zeitraum von 180 Tagen, wobei der Zeitraum von 180 Tagen, der jedem Tag des Aufenthalts vorangeht, berücksichtigt wird.
Nicht EU-Bürger mit Schengen-Visum können im Schengen-Raum reisen, bis zu 90 Tagen je Zeitraum von 180 Tagen, wobei der Zeitraum von 180 Tagen, der jedem Tag des Aufenthalts vorangeht, berücksichtigt wird.
Ausländer mit ausreichenden Mitteln zur Bestreitung des Lebensunterhaltes für die Dauer des Aufenthalts und die Rückreise in das Herkunftsstaat mit festem Wohnsitz in Deutschland und deutschem Aufenthaltstitel maximal 90 Tage innerhalb eines Halbjahres, beginnend vom ersten Tag der Einreise mit einem gültigen Reisepass, innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt, und gültigem Aufenthaltstitel, auch „Blue Card EU“ im Schengenraum reisen.
Ein Duldungs-Titel „Aussetzung der Abschiebung (Duldung)“, „Aufenthaltsgestattung für Asylbewerber“, „Fiktionsbescheinigung“ nach § 81 Abs. 3 AufenthG berechtigt nicht zum Reisen.
Ein Visum nur für ein Land ausgestellt berechtigt nicht zum Reisen.
Was ist der Schengen-Raum?
23 EU-Staaten und 4 EFTA-Staaten.
Belgien, Dänemark (nicht Färöer Inseln und Grönland), Deutschland, Belgien, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island (EFTA), Italien, Lettland, Liechtenstein (EFTA), Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen (EFTA), Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz (EFTA), Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik und Ungarn.