# Schengener Informationssystem • Praxislexikon

Schengener Informationssystem

  • Definition: Das Schengener Informationssystem (SIS II) ist ein Großinformationssystem.
  • finden: in 30 europäischen Ländern: 26 EU Mitgliedstaaten (ohne Irland und Zypern), Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz.
  • verwenden: Zusammenarbeit zwischen den nationalen Grenzschutz-, Zoll- und Polizeibehörden des Schengen-Raumes.
  • Personen auschreiben.
  • Gegenständen ausschreiben.
  • Einreiseverweigerungen von Personen.
  • Personenfahndungen mit Europäischem Haftbefehl.
  • vermissten Personen suchen.
  • nach verlorenen oder gestohlenen Gegenständen fahnden (z.B. Reisepässe, Autos).
  • Informationen zu einer bestimmten Person.
  • Informationen zu Gegenstandes.
  • klare Anweisungen was zu tun ist, wenn die Person oder der Gegenstand gefunden wird.

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