# Schufa • Praxislexikon

Schufa


Definition

Was ist die SCHUFA?

  • Die SCHUFA (Schufa Holding AG) ist eine privatwirtschaftliche deutsche Wirtschaftsauskunftei, um Informationen zur Bonität Dritter zu liefern.

  • anwenden

    Wie kann man die Schufa anwenden?

  • Der Kunde muss der Schufa-Klausel zustimmen.

  • Wer arbeitet mit der Schufa zusammen?

  • 4.500 Vertrags­partner.
  • Banken.
  • Sparkassen.
  • Kreditkarten-und Leasinggesell­schaften.
  • Einzelhandel.
  • Versandhandel.
  • Telekommunikationsunternehmen (z. B. Telekom, 1&1, Drillisch, Telefonica O2, Freenet (mobilcom / klarmobil)).
  • Versicherungsgesellschaften.
  • Gasversorger.
  • Wasserversorger.
  • Stromversorger.
  • Unternehmen der Wohnungswirtschaft.
  • Unter­nehmen aus dem E-Commerce-Bereich (Internet-Firmen).
  • Inkasso-Unternehmen.

  • benennen

    Welche Namen gibt es für Schufa?

  • Schufa Holding AG, SCHUFA, früher: SCHUFA e.V. Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung.

  • berechnen

    Wie oft wird der Schufa-Score berechnet?

  • vierteljährlich neu.

  • berichtigen

    Wie kann man den Schufa-Score berichtigen?

  • Unvollständige oder unzutreffende Angaben kann man melden und werden eventuell kostenlos aktualisiert (Quittungen, Löschungsbescheid oder ähnliches).
  • §§ 823 Abs. 1, 1004, 249 S. 1 BGB (LG Mainz, Urteil vom 12.11.2021 – 3 O 12/20) oder Art. 17 Abs. 1 d) der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
  • Solange arbeitet man mit den alten Daten zum Nachteil des Betroffenen.
  • SCHUFA Holding AG
    Privatkunden ServiceCenter
    Postfach 10 34 41
    50474 Köln
    
  • Ein spezialisierter Rechtsanwalt kann überprüfen (Rechtsschutzversicherung dabei gut).
  • Ansprechpartner sind die Vertragspartner der Schufa, die eine Meldung gemacht haben.
  • Bei der Schufa, kann aber nach wie vor ein Eintrag ohne Berechtigung negativ sein.
  • Art.82 DSGVO: Schadensersatzanspruch möglich.

  • erfahren

    Wie können Verbraucher den Schufa-Score erfahren?

  • Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Art. 15 DSGVO: einmal pro Jahr kostenfrei, Schufa-Bonitätsauskunft: Einzelbewertungen (bisherige Zahlungsstörungen, Kreditnutzung, Kreditaktivität letztes Jahr, Länge Kredithistorie, Allgemeine Daten, Anschriftendaten, diese meist nicht verwendet), Gesamt-Scorewert. Es gibt keine Begründung der Bewertung (Rechenmethode)! Webseite: www.meineschufa.de, dann ganz unten nach „Datenkopie nach Art. 15 DS-GVO“ suchen. Antwort per Post.
  • Es gibt auch kostenpflichtige schnellere Sofort-Auskunftsangebote, z.B. für 29,95 Euro.
  • Es gibt einen Schufa-Score-Simulator, um hypothetisch zu testen.
  • Wie können Polizei, Steuerfahndung und die Vollstreckungsbehörden den Schufa-Score erfahren?

  • § 93 AO.
  • Wie kann man von Unternehmen den Schufa-Score erfahren?

  • Vollauskunft, Kompaktauskunft, Kurzauskunft, Bonität von Unternehmen (Handelsregister eingetragene Gesellschaften, Kleingewerbetreibende Freiberufler).

  • ersetzen

    Welche alternativen Auskunfteien gibt es?

  • Creditreform .
  • Crif Bürgel.

  • finden

    Wie kann man eine Schufa finden?

  • Der Sitz der Schufa (Schufa Holding AG) ist Wiesbaden.
  • Die Schufa gibt es in Deutschland.
  • Im Ausland gibt es ähnliches.

  • Folgen

    Was kann durch die Schufa passieren?

  • Es findet eine Verurteilung ohne Anhörung des Kunden statt, z.B. liefert ein Mobilfunkanbieter nicht, der Kunde wehrt sich, wird gemahnt trotz nicht gelieferter Leistung, erfolgt ein Schufa Eintrag, nur weil der Verkäufer etwas behauptet.
  • Die Daten der Schufa sind veraltet (Stiftung Warentest).
  • Es findet eine Diskriminierung statt, nur weil jemand am falschen Ort wohnt oder z.B: „Außerdem zeigt die Statistik: Die Nutzung von mehr als 2 Karten führt zu mehr Zahlungsausfällen. Das kann den Score senken.“ Man wird nach einer Statistik diskriminiert, weil die Firma keine alternativen Systeme auf die Reihe kriegen und auch selbst an der Schufa beteiligt sind.
  • Nachteile bei der Wohnungssuche, Handyverträgen, Bankkonten, Darlehen, Hypotheken.
  • Diskriminierung von Wohnsitzlosen als Folge der negativen Schufa, da Vermieter meist eine Abfrage machen.

  • vermeiden

    Wie kann man die Schufa vermeiden?

  • Keine Verträge mit Firmen, die mit der Schufa zusammenarbeiten (mit Firmen, die einen ausspionieren, macht man keine Geschäfte).
  • Keine Schulden machen, sondern vorraus finanzieren, spart auch Zinsen.
  • Nicht auf Rechnung kaufen.
  • Alternative Wohnmöglichkeiten suchen bei Vermietern, die keine Schufa-Abfrage machen (sind die meisten) oder Eigentum, Wohnmobil.
  • Es gibt bestimmte Banken, die nichts mit der Schufa machen: Revolut (Girokonto), Vivid (Girokonto), Tomorrow (Girokonto), Bunq (Girokonto), DKB (Basiskonto). N26 (Girokonto), ING (Basiskonto).
  • Sim-Karte, Mobilfunkanbieter: Prepaid-Karte, Lebara.
  • Händler, die nicht mit der Schufa zusammenarbeiten: eBay macht nur diese Überprüfung, also geht es auch bei negativer Schufa, Amazon???.

  • verwenden

    Wofür kann man die SCHUFA verwenden?

  • Schutz vor Kunden, die ihre Rechnung nicht bezahlen.
  • Daten hinter dem Rücken von Kunden sammeln.
  • Negatives Verhalten von Kunden speichern.
  • Positives Verhalten von Kunden speichern.
  • Schufa-Score erstellen: das Bewertungssystem für die Ausspionierten.
  • Identitätsprüfung, z.B. eBay macht nur diese Überprüfung, also geht es auch bei negativer Schufa.

  • Was sammelt die Schufa?

  • Kontaktdaten: Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht, (Geburtsort), (Geburtsname), aktuelle Anschrift, frühere Anschriften (Umzugsverhalten).
  • Art, Gegenstand und Zahlungsbedingungen des jeweiligen Geschäfts: Kredit- und Leasingverträge mit Betrag und Laufzeit, Eröffnung von Konten (Girokonto, Pfändungsschutzkonto), ausgegebene Kreditkarten, Einrichtung von Telekommunikationskonten (Laufzeitverträge), insbesondere Mobiltelefonverträge, Kundenkonten des Handels, Versandhandels.
  • Abweichendes Zahlungsverhalten: Forderungen, die fällig, ausreichend gemahnt und nicht bestritten sind.
  • Forderungen nach gerichtlicher Entscheidung und deren Erledigung.
  • Missbrauch: Missbrauch von Konten / Kreditkarten nach Nutzungsverbot.
  • Angaben aus öffentlichen Verzeichnissen, amtlichen Bekanntmachungen: Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung (aus dem Schuldnerverzeichnis), Haftbefehl zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung, Beantragung/Eröffnung eines privaten Insolvenzverfahrens (Privatinsolvenz), Abweisung, Einstellung des Verbraucherinsolvenzverfahrens mangels Masse.
  • Anfragen: Anfragen von Händlern, Kreditinstituten usw. werden mit folgenden Zusatzinformationen gespeichert: Name und Branche der anfragenden Stelle,Zwecke der Anfrage (Kreditkonditionen, Prüfung der Anschrift usw.).
  •     GI: Girokonto
        CC: Kreditkarte
        TK: Telekommunikationskonto
        SU: Suchauftrag
        IA: Insolvenzantrag
        CA: Kreditkarte in Abwicklung
        WS: Widerspruch
    

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