Das Schuldnerverzeichnis ist ein Verzeichnis von Schulden.
Wie kann sich das Schuldnerverzeichnis ansehen?
Schuldnerverzeichnis, Selbstauskunft über Schulden mit Kopie des Personalausweises, Mitteilung der aktuellen Anschrift, Mitteilung des DR-Aktenzeichens der zugrunde liegenden Eintragung, Mitteilung des eintragenden Gerichtsvollziehers.
Bei jedem Amtsgericht: „Entsprechend Artikel 15 DS-GVO kann ein in das Schuldnerverzeichnis eingetragener Schuldner auf Antrag Auskunft erhalten über die zu seiner Person im Schuldnerverzeichnis gespeicherten Daten und über die Empfänger, an die die Daten weitergegeben werden“.