Die Strafanzeige ist eine Wissenserklärung über einen Sachverhalt, der auf eine Straftat hindeutet.
Die Strafanzeige ist eine Mitteilung eines Sachverhalts an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden, der nach Auffassung des Mitteilenden einen Straftatbestand erfüllen könnte.
Die Strafanzeige ist kein Strafantrag, bei dem man, nur das Opfer selbst, eine strafrechtliche Verfolgung einer Tat verlangt. Bei öffentlichem Interesse erfolgt automatisch eine Verfolgung.
Wo kann man eine Strafanzeige machen?
Je nach Delikt muss man innerhalb von drei Monaten handeln.
Es kann besser sein vor einer Anzeige einen Rechtsanwalt einzuschalten.
Nach § 158 Absatz 1 StPO kann eine Strafanzeige persönlich, schriftlich per Post oder online bei jeder Polizeidienststelle, Staatsanwaltschaften und Amtsgerichten erstatten.