Trinkwasser
Das Umweltbundesamt definiert als Anspruch an Trinkwasser folgende Punkte:
Jedes Wasser, egal ob unverändert oder aufbereitet, dass als Getränk, zum Kochen und beim Zubereiten von Speisen und Getränken genutzt wird.
Jedes Wasser, was der unmittelbaren Pflege und Reinigung der menschlichen Körperpflege dient.
Jedes Wasser, mit dem Gegenstände gereinigt werden, die Lebensmittel berühren.
Jedes Wasser, mit dem Kleidung und andere Gegenstände gereinigt werden, die dauerhaft mit dem Körper eines Menschen in Kontakt stehen.
Brunnenwasser ist meist ab ca 20 Metern ohne weitere Filterung in Trinkwasserqualität da.
Brunnenwasser, das man als Trinkwasser nutzen will, muss jährlich einmal auf Keime und mindestens alle drei Jahre auf physikalische Parameter, überprüft werden.
Wenn man Brunnenwasser nur als Brauchwasser nutzen will, sind die Bestimmungen regional unterschiedlich.
Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch 1, 2.