# Trinkwasser • Praxislexikon

Trinkwasser

Das Umweltbundesamt definiert als Anspruch an Trinkwasser folgende Punkte:
  • Jedes Wasser, egal ob unverändert oder aufbereitet, dass als Getränk, zum Kochen und beim Zubereiten von Speisen und Getränken genutzt wird.
  • Jedes Wasser, was der unmittelbaren Pflege und Reinigung der menschlichen Körperpflege dient.
  • Jedes Wasser, mit dem Gegenstände gereinigt werden, die Lebensmittel berühren.
  • Jedes Wasser, mit dem Kleidung und andere Gegenstände gereinigt werden, die dauerhaft mit dem Körper eines Menschen in Kontakt stehen.

  • Brunnenwasser ist meist ab ca 20 Metern ohne weitere Filterung in Trinkwasserqualität da.
  • Brunnenwasser, das man als Trinkwasser nutzen will, muss jährlich einmal auf Keime und mindestens alle drei Jahre auf physikalische Parameter, überprüft werden.
  • Wenn man Brunnenwasser nur als Brauchwasser nutzen will, sind die Bestimmungen regional unterschiedlich.

  • Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch 1, 2.

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