Für Mitarbeiter sind für jeden Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und bei Bedarf Kirchensteuer zu bezahlen.
Wie kann man eine Unternehmergesellschaft führen?
Eine doppelte Buchführung (Buchhaltungssoftware: Lexware oder Datev) ist erforderlich.
Bankbelege, Kassenquittungen, Rechnungen usw nach den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen aufbewahren.
Kontenführung: Jeder Geschäftsvorfall wird auf zwei Seiten erfasst, um Unstimmigkeiten in der Buchführung schneller zu erkennen. So bedarf die Einzahlung vom Girokonto auf das Geschäftskonto einer Buchung, obwohl die Geldmittel sich nur innerhalb des Unternehmens bewegen. Jeder Geschäftspartner hat sein eigenes Konto, damit alle Verbindlichkeiten oder Gutschriften ermittelt werden können. Es Verrechnungskonten, mit denen Gesellschafter zwischen privaten und geschäftlichen Vorfällen unterscheiden können.
Soll und Haben: Geschäftsvorfälle auf zwei Seiten buchen: die Soll-Seite (Mittelverwendung) und die Haben-Seite (Mittelherkunft). Beide Seiten müssen immer ausgeglichen sein.
Bilanzierungspflicht: Jahresabschluss mit Bilanz und betrieblicher Steuererklärung am Ende jedes Geschäftsjahres verfassen + Anhang mit Erläuterungen und eine Gewinn- und Verlustermittlung: Vermögensgegenstände den Schulden gegenüber stellen. (Handelsgesetzbuch (HGB), Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG).
Inventurpflicht: Im Rahmen der Schlussbilanz am Ende des Geschäftsjahres.
Jahresabschluss innerhalb von 6 Monaten nach Ende des Geschäftsjahres, am besten mit Steuerberater (nicht zwingend) (sonst Strafe ab 2.500 Euro): Daten der Bilanz und die dazugehörige Gewinn- und Verlustrechnung.
Der Jahresabschluss wird nichtig, wenn keine Rücklage gebildet wird. Damit verfällt die Haftungsbeschränkung und der ausgeschüttete Gewinn muss zurückbezahlt werden. Dann müssen Sie bereits getätigte Rücklagen als Verlustausgleich einsetzen, um eine drohende Insolvenz abzuwenden.
Der Jahresabschluss muss im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.
Fehler können schnell zu rechtlichen Problemen führen.
Verpflichtung zur Aufzeichnung aller Geschäftsvorgänge: Dient der Überprüfung des Unternehmens durch das Finanzamt.
Wie kann man eine Unternehmergesellschaft gründen?
Man braucht eine Geschäftsidee.
Das Mindeststammkapital ist 1 Euro.
Sacheinlagen sind nicht möglich.
Keine zu hohen Ausgaben über dem Betrag der Stammeinlage!
Die Notarkosten sind 60 Euro, bei Mehrpersonen-UGs 120 Euro bei Stammeinlagen von 1 Euro bis 7.000 Euro in Bar oder per Rechnung, je nach Notar, zahlbar.
Man braucht einen Firmennamen. Die IHK kann die Verfügbarkeit vorprüfen.
Die Anwesenheit in Deutschland ist nicht erforderlich.
Ein Notar muss die Gründungsurkunde sowie den Gesellschaftsvertrag beglaubigen.
Man braucht einen Notartermin.
Der Termin dauert ca 1/2 Stunde.
Bei Verhinderung den Termin rechtzeitig absagen.
Der Geschäftsführer muss anwesend sein.
Eine Apostille ist erforderlich bei ausländischen Papieren.
Ein Dolmetscher muss anwesend sein bei fehlenden Deutschkenntnissen.
Man braucht einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.
Man braucht ein rechtskonformes Musterprotokoll oder eine rechtskonforme Satzung mit Gesellschafterliste.
Der Notar übernimmt die Anmeldung der Gesellschaft zum Handelsregister.
Vollmachten für Gesellschafter an einen Notar müssen notariell beurkundet sein.
Der Geschäftsführer muss die Anmeldung der neu gegründeten Gesellschaft zum Handelsregister unterzeichnen.
Ein Nachweis der Qualifikation bei z.B. Meisterzwang kann erforderlich sein.
Man hat das Ziel eine GmbH zu gründen, da man immer 25% Rücklage bilden muss.
Man will eine gewisse Haftungsbeschränkung haben, d.h. nicht mit dem Privatvermögen haften, außer man läßt den Zusatz „haftungsbeschränkt“ weg oder die Buchführung ist nicht streng getrennt.