Untervermietung
•Definition •erlauben •Folgen •machen •regeln •verbieten •verwenden •verzichten auf |
Untervermietung erlauben
Wann muss ein Vermieter eine Untervermietung erlauben?
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• Wenn der Mieter – beispielsweise durch eine doppelte Haushaltsführung aus beruflichen Gründen – finanziell auf die Untermiete angewiesen ist.
• Wenn man seine Wohnung aus beruflichen Gründen zeitweise nicht nutzen kann
• Persönliche Gründe, wie dass man im Alter nicht allein leben möchte
• Aufnahme der Eltern in die Wohnung nach Wegzug des Ehepartners
• Aufnahme eines Untermieters nach Ehescheidung und Auszug des früheren Ehegatten und Mitmieters
• Erlaubt in der Regel: Wohngemeinschaf gründen mit einem Hauptmieter (§ 540 Abs. 1 BGB)
• Aufnahme von in Wohnungsnot geratenen Geschwistern
• Aufnahme eines Untermieters zur Kinderbetreuung
• Nach (BGH in NJW 1991, 1750) ist ein in Mietverträgen oft enthaltene Ausschluß der Untervermietung an Dritte ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Vermieters unwirksam.
Wann kann ein Vermieter eine Untervermietung erlauben?
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• Geschwister muss man genehmigen lassen.
• Sonstige entferntere Verwandte muss man genehmigen lassen.
• Den Lebensgefährten muss man genehmigen lassen (BGH-Urteil vom 5.11. 2003 – VIII ZR 371/02))
Untervermietung Folgen
Was kann durch eine Untervermietung passieren?
- Die Miete aus dem Untermietverhältnis muss als Einnahme in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.
Untervermietung machen
Wie kann man eine Untervermietung machen?
- Man braucht die Erlaubnis vom Vermieter oder man kann darauf verzichten (Ehegatte, die Eltern, Kinder, Besucher bis 8 Wochen, Hausangestellte oder Pflegepersonal).
- Man fragt beim Vermieter schriftlich an.
- Das Schreiben muss den vollen Namen des Untermieters.
- Man muss als Mieter ein berechtigtes Interesse nachweisen und begründet.
- Man schreibt, warum die Situation erst nach Abschluss des Mietvertrages zustande kommt.
- Man schickt per Einschreiben.
- Im Streitfall muss man die Erlaubnis beweisen können.
- Man setzt eine Frist für die Antwort.
- Dem Vermieter muss man keine Einkommensnachweise zeigen oder die Höhe der Untermiete angeben.
- Mit dem Untermieter soll man einen schriftlichen Vertrag schliessen.
- Im Untermietvertrag steht: Höhe der Miete, Kündigungsfrist, Zeitraum der Untervermietung, Nebenkosten, Mietkautionsregelung und -höhe, Räume, die dem Untermieter zur Nutzung überlassen werden, Gegenstände und Geräte in Küche und Bad, die mitbenutzt werden dürfen, Regelungen für Schönheitsreparaturen.
- Man kann eine Kaution oder auch eine Mietkautionsbürgschaft festlegen.
- Beim Einzug kann man ein Wohnungsübergabeprotokoll machen, um den Zustand der Wohnung festzuhalten.
- Bei einer Befristung muss man den gesetzlich anerkannten Grund für die zeitliche Befristung angeben.
- Eine Mietausfalleversicherung schützt vor Mietnomaden.
Untervermietung verbieten
Wann kann ein Vermieter eine Untervermietung verbieten?
- Obwohl erforderlich, wurde nicht nach einer schriftlichen Erlaubnis gefragt.
- Der Mieter will seine gesammte Wohnung vermieten.
- Der Mieter will die Wohnung teilweise an Touristen untervermieten.
- Die Wohnung wäre durch einen weiteren Bewohner überbelegt.
- Es gibt Anzeichen, dass der Untermieter unzumutbar ist und den Hausfrieden stört.
- Nur Untervermieten, um die Wohnung als Mieter zu behalten wird nicht möglich sein, damit so kein zweiter Wohnungsmarkt entsteht.
Untervermietung verwenden
Wofür kann man eine Untervermietung nutzen?
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• Wohngemeinschaf gründen mit einem Hauptmieter
• Mieteinnahmen
auf Untervermietung verzichten
Wann kann man auf eine Untervermietung verzichten?
- Folgende Personen können einfach so in der Wohnung wohnen:
- Die Personen in der gemeinsamen Wohnung sind der Ehegatte, die Eltern oder Kinder
- Besucher, auch über längere Zeiträume (etwa 6 bis 8 Wochen)
- Hausangestellte oder Pflegepersonal