Das Vermögen ist ein jeder in Geld verwertbarer Besitz, alle verwertbaren Vermögensgegenstände.
Welches Vermögen wird beim Bürgergeld angerechnet?
Karenzzeit für Vermögen für die ersten 12 Monate (frei bis 40.000 Euro, um 15.000 Euro höher für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft, selbst genutztes Wohneigentum (Hausgrundstück, Eigentumswohnung) bleiben dabei unberücksichtigt.
Bei Unterbrechung der Karenzzeit wird diese verlängert.
Der Freibetrag (Absetzbetrag) beträgt nach der Karenzzeit 15.000 Euro für jede Person, die in der Bedarfsgemeinschaft lebt.
Bargeld, Sparguthaben, Sparbriefe, Wertpapiere, Sachen (wie beispielsweise Fahrzeuge oder Schmuck), Kapitallebensversicherungen, Haus- und Grundeigentum, Eigentumswohnungen, wenn es für den Lebensunterhalt verwendet werden kann.