Versicherungskennzeichenpflicht
Die Versicherungskennzeichenpflicht gilt für:
Leichtmofa bis 20 km/h
Fahrrad-Hilfsmotor (Mofa) max. 25 km/h
Fahrrad-Hilfsmotor (Moped) max. 45 km/h
Fahrrad-Hilfsmotor (Moped) max. 50 km/h
Fahrrad-Hilfsmotor (Moped) max. 60 km/h (nur ehm. DDR)
Kleinkraftrad (Mokick) max. 45 km/h
Kleinkraftrad (Mokick) max. 50 km/h
Kleinkraftrad (Mokick) max. 60 km/h (nur ehm. DDR)
Kleinkraftrad (Roller) max. 45 km/h
Kleinkraftrad (Roller) max. 50 km/h
Kleinkraftrad (Roller) max. 60 km/h (nur ehm. DDR)
Pedelec, S-Pedelecs, E-Bike, Segway (Aufkleber)
Kleinkraftrad dreirädrig Kfz max. 45 km/h
Leichtfahrzeug vierrädrigmax. 45 km/h
Krankenfahrstuhl max. 25 km/h
Krankenfahrstuhl max. 30 km/h
Krankenfahrstuhl über 30 km/h
Das Kennzeichen gilt immer für maximal ein Jahr, je nachdem wann man es ab März, wenn das neue Jahr beginnt, kauft. Es verlängert sich nicht automatisch. Man bekommt es bei einer Versicherung vor Ort oder Online. Es kostet Haftpflicht für 15 bis 22 Jährige 80 Euro (durchschnittlich 6,66 Euro im Monat) (inklusiv Teilkasko 140 Euro), für über 23 Jährige 36 Euro im Jahr (durchschnittlich 3 Euro im Monat) (inklusiv Teilkasko 88 Euro).
Das Kennzeichen gilt immer für maximal ein Jahr, je nachdem wann man es ab März, wenn das neue Jahr beginnt, kauft. Es verlängert sich nicht automatisch. Man bekommt es bei einer Versicherung vor Ort oder Online. Es kostet Haftpflicht für 15 bis 22 Jährige 80 Euro (durchschnittlich 6,66 Euro im Monat) (inklusiv Teilkasko 140 Euro), für über 23 Jährige 36 Euro im Jahr (durchschnittlich 3 Euro im Monat) (inklusiv Teilkasko 88 Euro).
März 36 € April 36 € Mai 32,40 € Juni 28,80 € Juli 27 € August 25,20 € September 21,60 € Oktober 18 € November 17,90 €Man braucht die Daten des Versicherten mit Geburtsdatum, Anschrift und die Daten des Fahrzeugs (z.B. Herstellerschlüssel).
Roller mit Versicherungskennzeichen verkaufen: 1. Kaufvertrag machen 2. Kaufvertrag gemeinsam mit dem Käufer ausfüllen 3. Kaufvertrag unterschreiben: Käufer und Verkäufer 4. Je ein Exemplar des Kaufvertrages erhält der Käufer und der Verkäufer 5. Kopie vom Kaufvertrag an die Versicherungsgesellschaft leiten 6. neuen Versicherungsschein muss auf den Namen des Käufers ausstellen