Betreuungsverfügung
•Definition •aufbewahren •erstellen •prüfen •verwenden |
Betreuungsverfügung aufbewahren
Wie soll man eine Betreuungsverfügung aufbewahren?
- Die Betreuungsverfügung ist nur im Original gültig.
- Die verfügung ist bei einer Vertrauensperson aufzubewahren.
- Bei Banken, Amtsgericht, Betreuungsgericht, Notar, Rechtsanwalt, beim gewünschten Betreuer hinterlegen.
- Man kann eine Kopie machen mit einem Hinweis, wo das Original ist.
- Der Betroffene kann einen Hinweiszettel immer im Portemonnaie dabei haben.
Betreuungsverfügung prüfen
Wer muss eine Betreuungsverfügung prüfen?
- Das Betreung prüft, ob die angegebenen Personen in einer Betreungsverfügung geeignet sind.
Betreuungsverfügung verwenden
Wofür kann man eine Betreuungsverfügung verwenden?
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• Festlegen, welcher gesetzlichen Betreuer für eine Betreuung eingesetzt werden soll.
• Festlegen, wer auf keinen Fall gesetzlicher Betreuer für eine Betreuung eingesetzt werden darf.
• Verhindern, dass das Betreuungsgericht bei Bedarf eine geeignete Person aussucht, wenn keine Verfügung vorliegt.
• Festlegen welcher Umgang mit der betroffenen Person erlaubt ist.
• Festlegen welcher Umgang mit den Finanzen und dem Vermögen erlaubt ist.
• Festlegen welches Pflegeheim gewünscht ist.
• Festlegen welche medizinische Behandlung erlaubt ist.