# Betreuungsverfügung • Praxislexikon

Betreuungsverfügung

•Definition •aufbewahren •erstellen •prüfen •verwenden
 

Betreuungsverfügung Definition

Was ist eine Betreuungsverfügung?

 

Betreuungsverfügung aufbewahren

Wie soll man eine Betreuungsverfügung aufbewahren?

  • Die Betreuungsverfügung ist nur im Original gültig.
  • Die verfügung ist bei einer Vertrauensperson aufzubewahren.
  • Bei Banken, Amtsgericht, Betreuungsgericht, Notar, Rechtsanwalt, beim gewünschten Betreuer hinterlegen.
  • Man kann eine Kopie machen mit einem Hinweis, wo das Original ist.
  • Der Betroffene kann einen Hinweiszettel immer im Portemonnaie dabei haben.
 

Betreuungsverfügung erstellen

Wer kann eine Betreuungsverfügung erstellen?

 

Betreuungsverfügung prüfen

Wer muss eine Betreuungsverfügung prüfen?

  • Das Betreung prüft, ob die angegebenen Personen in einer Betreungsverfügung geeignet sind.
 

Betreuungsverfügung verwenden

Wofür kann man eine Betreuungsverfügung verwenden?

    • Festlegen, welcher gesetzlichen Betreuer für eine Betreuung eingesetzt werden soll.
    • Festlegen, wer auf keinen Fall gesetzlicher Betreuer für eine Betreuung eingesetzt werden darf.
    • Verhindern, dass das Betreuungsgericht bei Bedarf eine geeignete Person aussucht, wenn keine Verfügung vorliegt.
    • Festlegen welcher Umgang mit der betroffenen Person erlaubt ist.
    • Festlegen welcher Umgang mit den Finanzen und dem Vermögen erlaubt ist.
    • Festlegen welches Pflegeheim gewünscht ist.
    • Festlegen welche medizinische Behandlung erlaubt ist.
 
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