Die Beweislast liegt beim Händler, bedeutet, daß der Händler z.B. nachzuweisen muss, dass der Kunde ein Produkt durch unsachgemäßen Gebrauch kaputt gemacht hat.
Wer hat die Beweislast?
Gewerblich verkaufte, nicht verderbliche Neuware: 12 Monate: die umgekehrte Beweislast (Beweislastumkehr): der Hersteller muss nachzuweisen, dass der Kunde etwas durch unsachgemäßen Gebrauch kaputt gemacht hat.