Die Beweislast liegt beim Händler, bedeutet, daß der Händler z.B. nachzuweisen muss, dass der Kunde ein Produkt durch unsachgemäßen Gebrauch kaputt gemacht hat.
Gewerblich verkaufte, nicht verderbliche Neuware: 12 Monate: die umgekehrte Beweislast (Beweislastumkehr): der Hersteller muss nachzuweisen, dass der Kunde etwas durch unsachgemäßen Gebrauch kaputt gemacht hat.