Hilfebedürftigkeit: jemand kann seinen Lebensunterhalt nicht, beziehungsweise nicht ausreichend aus seinem Einkommen oder Vermögen sichern kann.
Auch bei nicht ausreichendem Arbeitslosengeld als Aufstockung.
Wo kann man Bürgergeld bekommen?
Jobcenter am Wohnort.
Wie kann man Bürgergeld bekommen?
Wohnsitz in Deutschland.
Keine EU-Bürger, die in Deutschland Arbeit suchen, keine Ausländer mit Arbeitserlaubnis, keine Asylbewerber, keine Deutsche, die im Ausland wohnen.
Eine Bedürftigkeit muss nachweisbar vorliegen.
Wer Vermögen oberhalb der Vermögensgrenzen hat, zur Zeit mit einjähriger Karenzzeit 40.000 Euro, muss erst davon leben.
Karenzzeit für Vermögen für die ersten 12 Monate (frei bis 40.000 Euro, um 15.000 Euro höher für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft, selbst genutztes Wohneigentum (Hausgrundstück, Eigentumswohnung) bleiben dabei unberücksichtigt).
Erwerbsfähigkeit: mindestens drei Stunden pro Tag.
Erwerbsunfähigkeit (Personen unter 15 Jahren, Personen über 65 Jahren, Altersrentner (unter 65 Jahren)), länger als sechs Monate in einer stationären Einrichtung, erhebliche Krankheit oder Behinderung: es gelten vereinfachte Bedingungen.
Antrag mündlich oder schriftlich, per Brief oder per Email beim Jobcenter am Wohnort stellen.
Dieser Tag der Antragstellung gilt als Anspruchsvoraussetzung, ist nach einer Bewilligung der Beginn des Bürgergeldes.
Das Amt soll innerhalb von 6 Monaten entscheiden. Tut es das nicht kann man beim Sozialgericht klagen.
Wenn das Amt ablehnt, kann man innerhalb von einem Monat, am besten postalisch per Einschreiben, widersprechen. Ansonsten beim Sozialgericht klagen.
Auch online möglich, aber nur mit Benutzerkonto und Ausweisfunktion des Personalausweises.
Gültiges Ausweisdokument: Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung oder (bei ausländischen Staatsbürgern) Aufenthaltstitel.
Nachweise hinsichtlich des Einkommens; das kann etwa eine Gehaltsabrechnung oder Verdienstbescheinigung sein. Es reichen aber auch aktuelle Kontoauszüge, aus denen die Zahlung des Gehalts, der Rente, des Krankengeldes, KIndergeldes, Unterhalts oder sonstige Einkünfte ersichtlich sind.
Kontoauszüge der vergangenen 3 Monate.
Nachweise über das Vermögen; das können ebenfalls Kontoauszüge, Sparbücher oder sonstige Banknachweise sein.
Nachweise über laufende Ausgaben; in den meisten Fällen reichen ebenfalls Kontoauszügen, aus denen die Mietzahlung oder die Zahlung von Versicherungsbeiträgen oder sonstige Zahlungen ersichtlich sind.
Mietvertrag.
Heiz- und Nebenkostennachweis; die letzte Heiz- und Nebenkostenabrechnung des Vermiers vorlegen.
Nachweise eines evt. früheren Leistungsbezugs, auch bei einem anderen Jobcenter; also Bewilligungsbescheid.
Falls der Bürgergeldantrag im Anschluss an ein Beschäftigungsverhältnis gesgtellt wird müssen die Arbeitspapiere, Kündigungsschreiben oder Aufhebungsvertrag und eine vom Arbeitgeber ausgefüllte Arbeitsbescheinigung eingereicht werden.
Alle Papiere müssen vorliegen, bevor Bürgergeld bewilligt wird.
Regelsatz: Volljährige Partner (in der Bedarfsgemeinschaft lebende) 451 Euro.
Volljährige von 18 – 24 Jahre, Personen unter 25 Jahren, die ohne Zusicherung des kommunalen Trägers umziehen 402 Euro.
Kinder beziehungsweise Jugendliche von 14 – 17 Jahre 420 Euro.
Kinder von 6 – 13 Jahre 348 Euro.
Kinder von 0 – 5 Jahre 318 Euro.
Krankenversicherung.
Rente.
Fahrkartenvergünstigung.
sonstige Vergünstigungen.
Karenzzeit fürvollständige Miete und Nebenkosten für die ersten 12 Monate.
Wie lange kann man Bürgergeld bekommen?
6 bis 12 Monate, danach Weiterbewilligungsantrag möglich.
Welche Namen gibt es für Bürgergeld?
alte Bezeichnung: ALG II, Hartz 4, Arbeitslosengeld II, Sozialgeld.
Was passiert, wenn man Bürgergeld bekommt?
Man muss dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, Pflicht zur Kooperation: Kooperationsplan (alt: Eingliederungsvereinbarung).
Pflichtverletzungen und Meldeversäumnisse können zu Leistungsminderungen für eine bestimmte Zeit führen (Kürzungen, ausgeschlossen Wohnungskosten)außer bei einer nachgewisenen außergewöhnlichen Härte.
Art der Pflichtverletzung
Höhe der Minderung
Dauer der Minderung
Meldeversäumnis (Pflichttermin unentschuldigt nicht wahrnehmen)
10 % des Regelbedarfs
1 Monat
Erste Pflichtverletzung
10 % des Regelbedarfs
1 Monat
Zweite Pflichtverletzung
20 % des Regelbedarfs
2 Monate
Dritte und weitere Pflichtverletzungen
30 % des Regelbedarfs
3 Monate
Rückforderungen: Rückforderungen von 50 Euro und mehr sind voll zurückzuzahlen, wenn man Änderungen in den Verhältnissen nicht vollständig und unverzüglich dem Jobcenter mitteilt.
Das Jobcenter mit Anlage SV im Antrag zahlt auch die vom Arbeitslosen, Kinder ab 15 Jahren gelten als eigenständig versichert, gewählte, gesetzliche oder private Krankenkasse (Basistarif, maximal 403,99 Euro), je nachdem wo man vorher versichert war, außer es ist nur ein Darlehen oder man ist in einem Arbeitsverhältnis oder man ist nur einen Monat arbeitslos (Nachversicherungspflicht der Krankenkasse).
In einer gemeinsamen Wohnung kann es zu einer Bedarfsgemeinschaft kommen.
Man muss eventuell einen Weiterbewilligungsantrag stellen.
Man darf bis zu einer Hinzuverdienstgrenze dazu verdienen (ab Juli 2023: bei Einkommen zwischen 520 und 1000 Euro darf man 30 % behalten, keine Anrechnung Mutterschaftsgeld, junge Menschen behalten das Einkommen aus Schüler- und Studentenjobs und das Einkommen aus einer beruflichen Ausbildung bis zur Minijob-Grenze (derzeit 520 Euro). Einkommen aus Schülerjobs voll.
Lebensunterhalt decken (z.B. Kosten für Lebensmittel, Kleidung, Strom).
Krankenversicherung.
Karenzzeit für vollständige Miete und Nebenkosten für die ersten 12 Monate.
Heizkosten in angemessener Höhe.
Rente.
Fahrkartenvergünstigung.
sonstige Vergünstigungen.
Karenzzeit für Vermögen für die ersten 12 Monate (frei bis 40.000 Euro, um 15.000 Euro höher für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft, selbst genutztes Wohneigentum (Hausgrundstück, Eigentumswohnung) bleiben dabei unberücksichtigt).