# Bürgergeld-Regelsatz • Praxislexikon

Bürgergeld-Regelsatz


Definition

Was ist ein Bürgergeld-Regelsatz?

  • Der Bürgergeld-Regelsatz ist ein Geldbetrag, den man bei Bezug von Bürgergeld bekommt.

  • bekommen

    Welchen Bürgergeld-Regelsatz bekommt man?

  • Bei Anspruch auf Bürgergeld:
  • 1. Januar 2023 alleinstehend: 502 Euro (563 € ab Januar 2024).
  • 1. Januar 2023 in Bedarfsgemeinschaft: 451 Euro.

  • ergänzen

    Was bekommt man noch außer dem Regelsatz?

  • Miete, Heizkosten in einem bestimmten Rahmen, Krankenversicherungsbeiträge, Renteneinzahlungen, Mehr- und Sonderbedarfe, bei Kindern auch Leistungen für Bildung und Teilhabe.
  • siehe Bürgergeld.

  • regeln

    Wie ist der Bürgergeld-Regelsatz geregelt?

  • § 20 SGB II (Sozialgesetzbuch)

  • verringern

    Was kann den Regelsatz verringern?

  • Einkommen.
  • Sanktionen:
  • Art der Pflichtverletzung Höhe der Minderung Dauer der Minderung
    Meldeversäumnis (Pflichttermin unentschuldigt nicht wahrnehmen) 10 % des Regelbedarfs 1 Monat
    Erste Pflichtverletzung 10 % des Regelbedarfs 1 Monat
    Zweite Pflichtverletzung 20 % des Regelbedarfs 2 Monate
    Dritte und weitere Pflichtverletzungen 30 % des Regelbedarfs 3 Monate

    verwenden

    Wofür kann man den Bürgergeld-Regelsatz verwenden?

  • Lebensmittel und alkoholfreie Getränke: 174,19 EUR.
  • Freizeit, Unterhaltung, Kultur: 48,98 EUR.
  • Nachrichtenübermittlung (Telefon, Internet): 44,88 EUR.
  • Wohnen, Energie, Wasser, Reparaturen: 42,55 EUR.
  • Kleidung, Schuhe: 41,65 EUR.
  • Verkehr: 45,02 EUR.
  • weiteres: 40,06 EUR.
  • Innenausstattung, Haushaltsgeräte und Gegenstände: 30,57 EUR.
  • Gesundheitspflege: 19,16 EUR.
  • Hotel, Restaurantn: 13,11 EUR.
  • Bildung: 1,81 EUR.

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