# Dienstaufsichtsbeschwerde • Praxislexikon

Dienstaufsichtsbeschwerde


Definition

Was ist eine Dienstaufsichtsbeschwerde?

  • Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist eine Beschwerde über einen Amtsträger.

  • machen

    Wie kann man eine Dienstaufsichtsbeschwerde machen?

  • Jeder Bürger (nicht nur Betroffene), der Beschwerdeführer, kann eine Dienstaufsichtsbeschwerde machen.
  • formlos.
  • keine Gebühren.
  • keine Fristen, am besten aber zeitnah.
  • Ein persönliches Fehlverhalten eines Amtsträgers gegenüber einem Bürger wird bemängelt.
  • Verletzung von Dienstpflichten nach § 33 ff. Beamtenstatusgesetz.
  • Um eine Entscheidung einer Behörde anzufechten, kann man eine Fach- und Sachaufsichtsbeschwerde erheben.
  • Man kann sich beschweren über Richter, Beamte, Personen, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen (Polizisten, Feuerwehrbeamte, Lehrer, Mitarbeiter des Jobcenters oder Jugendamtes, Angestellte im öffentlichen Dienst) (vgl. § 11 Abs. 1 Nr. 2 StGB).
  • Nicht möglich, da sie keinen Dienstvorgesetzten haben, gegen Bürgermeister, Landräte, Minister.
  • an die jeweilige Behörde richten, in der der Amtsträger tätig ist.
  • Ansprechpartner ist der Dienstvorgesetzte des Amtsträgers, der Leiter der Behörde.
  • Für eine schnelle Bearbeitungszeit vorher informieren über die Zuständigkeit.
  • unsachliche Wortwahl, Voreingenommenheit, ungebührliches Verhalten.
  • Im Gegensatz dazu gibt es die Fach- und Sachaufsichtsbeschwerde, um eine Korrektur einer bestimmten Entscheidung zu erwirken.
  • schriftlich.
  • begründet.
  • wenn vorhanden mit einschlägige Unterlagen oder Dokumente beifügen.
  • Dieser soll die Beschwerde sachlich prüfen.
  • Festgelegte Zeiten für die Bearbeitung gibt es nicht.
  • 2 bis 3 Monate.

  • regeln

    Wo ist die Dienstaufsichtsbeschwerde geregelt?

  • Petitionsrecht gem. Art. 17 GG.

  • verwenden

    Wozu dient eine Dienstaufsichtsbeschwerde?

  • § 33 ff. Beamtenstatusgesetz: Pflicht zur Mäßigung, zur unparteiischen Amtsführung, zur Uneigennützigkeit sowie zum achtungs- und vertrauensgerechten Verhalten innerhalb und außerhalb des Dienstes.
  • Sanktionen um ein bestimmtes Verhalten zu unterbinden.
  • Verletzung von Dienstpflichten oder persönliches Fehlverhalten durch einen Amtsträger gegenüber einem Bürger bekämpfen.

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