# Ermittlungsverfahren • Praxislexikon

Ermittlungsverfahren


Definition

Was ist ein Ermittlungsverfahren?

  • Das Ermittlungsverfahren ist ein Vorgang, um eine Straftat aufzuklären.

  • erfahren

    Wie kann man von einem Ermittlungsverfahren erfahren?

  • Bei begründetem Verdacht, dass eine Anzeige erstattet wurde, kann man eine Anfrage an die Staatsanwaltschaft stellen und um Auskunft bitten § 170 Abs. 2 Satz 2 StPO.

  • machen

    Wer kann ein Ermittlungsverfahren einleiten?

  • Staatsanwaltschaft, jede andere Strafverfolgungsbehörde (Polizei).

  • Wie kann man ein Ermittlungsverfahren machen?

  • Durch eine Anzeige oder auf anderem Wege (z.B. Medienberichte) kann eine Staatsanwaltschaft den Verdacht einer Straftat bekommen.
  • Ein Ermittlungsverfahren wird eingeleitet, um den Sachverhalt zu erforschen und zu entscheiden, ob eine öffentlichen Klage erhoben wird.
  • Die Behörden sind dann berechtigt und verpflichtet zu ermitteln.
  • Man unterscheidet nach Eintragung im Js-Register für bekannte Personen oder UJs-Register für Unbekannte
  • Von allen Behörden dürfen Auskünfte verlangt werden, um Beweise zu erheben
  • mögliche Zeugen der Tat sollen ermittelt und vernommen werden (auch Geschädigte)
  • Spuren am Tatort und sonstige Beweismittel sichern.
  • Die Staatsanwältin oder der Staatsanwalt können die Ermittlungen persönlich aufnehmen.
  • beschuldigte Person vernehmen spätestens unmittelbar vor Abschluss der Ermittlungen (rechtliches Gehör), über den gegen sie bestehenden Tatverdacht informieren, Gelegenheit geben sich zu äußern, Beweiserhebungen zur Entlastung beantragen.
  • Wenn Zeugen, Sachverständige oder beschuldigte Personen bei der Polizei nicht aussagen wollen, kann die Staatsanwaltschaft die betreffende Person auch selbst vorladen (staatsanwaltliche Anordnung), was verpflichtend, auch zwangsweise durchsetzbar.
  • weitere strafprozessuale Maßnahmen (Personen- oder Wohnungsdurchsuchungen, Beschlagnahmen, körperliche Untersuchungen, Observationen, Telefonüberwachungen, technischer Mittel laut Strafprozessordnung, meist nach einer positiven richterlichen Entscheidung.
  • Der Staatsanwaltschaft etscheidet dann entweder für die Erhebung der öffentlichen Klage oder Einstellung des Verfahrens.

  • verwenden

    Wofür kann man eine Ermittlungsverfahren verwenden?

  • Straftat aufklären.

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