# Familienversicherung • Praxislexikon

Familienversicherung

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Was ist eine Familienversicherung?

 

Wer kann eine Familienversicherung bekommen?

  • Ehe- oder ein­getragener Lebenspartner.
  • Mit seinen gewöhnlichen Wohnsitz in Deutschland.
  • Ohne Pflichtversicherung als Arbeitnehmer oder Rentner.
  • Mit nur geringem Einnahmen von monatlich maximal 435 Euro oder höchstens 450 Euro in einem Minijob.
  • Ohne hauptberufliche Selbstständigkeit.
  • Nicht auf Antrag von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreit.
  • Kein Beamter, Richter, Soldat oder Geistlicher.
  • Nur, wenn eine freiwillige Versicherung gekündigt ist.
  • Nicht Hartz IV Empfänger.
  • Getrenntlebender Ehepartner bis zum rechtskräftigen Scheidungsurteil
  • Kinder bis zum 18. Lebensjahr.
  • Kinder bis zum 23. Lebensjahr bei Arbeitslosigkeit.
  • Kinder bis zum 25. Lebensjahr bei einer Schul- oder Berufsausbildung.
  • Gilt auch für Stiefkinder und Enkel, wenn das Mitglied sie überwiegend unterhält, und für Pflegekinder in häuslicher Gemeinschaft.
 

Welche Namen gibt es für Familienversicherung?

  • Beitragsfreie (Familien-)Mitversicherung
 

Wie wird die Familienversicherung geregelt?

  • Lebenspartnerschaftsgesetz
 

Wofür dient eine Familienversicherung?

 
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