# Feuerstätte • Praxislexikon

Feuerstätte

Definition

  • Die Feuerstätte ist eine bauliche und ortsfeste Anlage zur Verbrennung fester, flüssiger oder gasförmiger Stoffe zur Wärmeerzeugung ( § 2 Abs. 9: Feuerstätten .
  • abnehmen

  • Es geht um jeweils neue und veränderte Feuerstätten.
  • Der Schornsteinfeger (Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks) prüft auf sicheren Betrieb (Brandabwehr, Vergiftungsgefahr durch Kohlenmonoxid) geprüft und bestätigt schriftlich, dass die Feuerungsanlage den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
  • Erhaltungsmaßnahmen des Vermieters sind als Mieter zu dulden, § 555a BGB. Man muss Zutritt gestatten, nachdem vom Schornsteinfeger begründet wurde warum. Ein Termin kann abgelehnt werden. Der Schornsteinfegerkann die Behörde einschalten zwecks Mahnung und Zwang, auch Aufbrechen der Tür.
  • Termin für die Feuerstättenschau mindestens fünf Werktage vorher anzukündigen, alle drei bis vier Jahre. Wie oft kommt der Schornsteinfeger? .
  • Bei Widerstand drohen Strafen bis 5000 Euro.
  • aufstellen

    § 4 Aufstellung von Feuerstätten
    
    (1) Feuerstätten dürfen nicht aufgestellt werden 1. in Treppenräumen, außer in Wohngebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, 2. in notwendigen Fluren, 3. in Garagen, ausgenommen raumluftunabhängige Gasfeuerstätten, die innerhalb der Garagen nicht wärmer als 300 °C werden können.
  • Anders als ein Heizpilz darf ein Katalytofen in Innenräumen betrieben werden.
  • Folgen

  • Schornsteinfeger Zutritt zur Wohnung gestatten müssen, um eine Zwangskehrung zu verhindern.
  • kontrollieren

  • Deutschland
  • Der Schornsteinfeger soll die Feuerstätte überwachen.
  • Die Privatsphäre wird verletzt. Für gesundheitliche Beeinträchtigungen bis zum Herzinfarkt durch Stress und Angst wird nicht gehaftet.
  • Feuerstätte, das Rauchrohr, die Schornstein-Mündung, der Rauchabzug, der Aufstellraum.
  • Kaminofen genehmigt, neu genug nach der Bundesimmissions-Schutzverordnung (BImSchV), d.h. Feinstaubverordnung? Wegwerfen, Kaminhandel subventionieren.
  • Brandschutz: Abstände zu nicht feuerfesten Materialien und Oberflächen nach den Vorschriften des Gesetzes und vorrangig des Herstellers ok? Kalziumsilikatplatten, feuerfester Untergrund (Funkenschutzplatte , 30cm, nach vorne 50cm). Abstände der Ofenrohre beachten.
  • Ofenrohre: Materialstärke  von mindestens 2 mm, brandsichere Ausführung, möglichst kurzer Weg zum Schornstein, eine Führung, die nicht durch unzugängliche Hohlräume führt, Wanddurchführung muss der Schornsteinfegervorher genehmigen, Mindestabstand von 40 cm zu allen brennbaren Bauteilen.
  • Kamin: Querschnitt muss stimmen, Abstand einhalten, 5 bis 10 cm, keine uneinsehbaren Hohlräume, Schornsteinkopfverkleidung ist nach der Versetzanleitung des Herstellers.
  • Tür des Kaminofens dicht?
  • Schornstein dicht oder feucht?
  • Zug des Kamins ok? Schornsteinsanierung oder Zugverstärker.
  • Abgase der Verbrennung gehen komplett und gefahrlos nach außen?
  • Für jedes Kilowatt Heizleistung müssen mindestens 4 m³ Raumluft zur Verfügung stehen, eventuell zusätzliche Verbrennungsluftzufuhr notwendig. Passivhäuser nur Kaminöfen mit raumluftunabhängigem Betrieb und DIBt Zulassung erlaubt: die Verbrennungsluft komplett von außen beziehen.
  • Man bekommt einen Mängelbericht zum Nachbessern oder eine schriftliche Genehmigung je nach Sympathie.
  • Zwangskosten zwischen 40 und 160 Euro für die Feuerschau.
  • Die Zwangsmaßnahme finanziert jahrelang immer wieder den Begünstigten durch regelmäßiges Fegen und Kontrolle.
  • Bei Widerstand drohen Strafen bis 5000 Euro.
  • unterscheiden

  • Kachelofen.
  • Kaminofen.
  • Gasheizung.
  • Ölheizung.
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