# Funkzellen-Abfrage • Praxislexikon

Funkzellen-Abfrage


Definition

Was ist eine Funkzellen-Abfrage?

  • Die Funkzellen-Abfrage ist eine Abfrage, welches Handy während eines bestimmten Zeitraumes im Bereich der Funkzelle (wo der Sendemast eines Mobilfunknetzes ein Signal empfängt) eines Mobilfunkmastes automatisch angemeldet war oder genutzt wurde.

  • auswerten

    Wie viele Daten werden bei einer Funkzellen-Abfrage ausgewertet?

  • Berlin: 2017: 60 Millionen Daten.
  • Beispiel: in 1,5 Stunden nachts alle Handys im Umkreis von 500 Metern um den Tatort 14.000 Handydaten werden ausgewertet, ob ein Zusammenhang zum Delikt besteht.

  • benennen

    Welche Namen gibt es für Funkzellen-Abfrage?

  • FZA.

  • Folgen

    Was kann durch eine Funkzellen-Abfrage passieren?

  • Die Daten von vielen Handyynutzern werden ohne Verdacht ausgewertet.
  • Überwachung.

  • informieren

    Wer muss über eine Funkzellen-Abfrage informiert werden?

  • Berlin: Berlins Abgeordnetenhaus und der Senat jährlich.
  • alle Bundesländer: Betroffene: Funkzellenabfragen-Transparenz-System (FTS): Nach Eingabe seiner Rufnummer in ein Internet-Portal (Berlin: fts.berlin.de) bei der Senatsjustizverwaltung Berlin wird man 90 Tage lang per SMS informiert, wann und wo sein Mobilgerät erfasst wurde, allerdings gibt es eine Wartezeit von etwa einem halben Jahr und das jeweilige Ermittlungsverfahren muss erst abgeschlossen sein. Die Praxis sieht anders aus.

  • löschen

    Wann werden Funkzellen-Abfragen gelöscht?

  • Ermittlungen sind eingestellt.

  • machen

    Wer kann eine Funkzellen-Abfrage machen?

  • Polizei (Kripo).

  • Wer kann eine Funkzellen-Abfrage machen?

  • Zuerst muss die Polizei einen gerichtlichen Antrag stellen (Strafverfolgungsbehörden), unter Richtervorbehalt stehende offene Ermittlungsmaßnahme.
  • Nur bei schweren Delikten wie Mord, Totschlag, Brandstiftung, Vergewaltigung oder Raubtaten oder „die Erhebung der Daten in einem angemessenen Verhältnis zur Bedeutung der Sache.
  • Realität: 5% Tötungsdelikte oder Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, 66 Fälle wegen Drogen, 7 Fälle zu Waffen und 2 Fälle zu Kinderpornografie, das meiste wegen Eigentumsdelikten (Diebstahl, Bandendiebstahl, Raub, Erpressung).
  • Wer sich mit seinem Handy innerhalb der Funkzelle befindet, egal ob mit eingeschaltetem Handy oder benutzt, wird erfasst, auch Unbeteiligte.
  • Beim Mobilfunkanbieter werden Nummern und Verbindungsdaten (wer hat telefoniert, SMS geschickt) abgefragt.
  • diese anonyme Abfrage wird dann personalisiert.

  • regeln

    Welches Gesetz regelt die Funkzellen-Abfrage?

  • § 100 der Strafprozessordnung (§ 100g StPO).

  • verwenden

    Wofür kann man eine Funkzellen-Abfrage verwenden?

  • feststellen, welches Handy während eines bestimmten Zeitraumes im Bereich der Funkzelle eines Mobilfunkmastes automatisch angemeldet war oder genutzt wurde.
  • feststellen, wo sich mutmaßliche Täter oder ein Verbrechensopfer zu bestimmten Zeiten aufhielten.
  • feststellen, ob sich Handy auffallend oft an einem Tatort eingeloggt war und eine Spur ist, z.B. bei Brandanschlägen.
  • Fahndung per Handydaten.
  • Vorwandt für Hausdurchsuchung, Beschlagnahme.

  • zählen

    Wie oft gab es Funkzellen-Abfragen?

  • Berlin: 2016: 432 Abfragen.
  • Berlin: 2017: 426 Abfragen.
  • Berlin: 2018: 572 Abfragen.
  • Berlin: 2018: 572 Abfragen.

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