Wie kann man auf einen gerichtlichen Mahnbescheid reagieren?
zahlen: die Sache ist erledigt.
Gar nichts machen: der Gläubiger muss einen Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheides stellen (Vollstreckungstitel), frühestens nach Ablauf der zweiwöchigen Widerspruchsfrist und
spätestens bis sechs Monate nach Zustellung des Mahnbescheides mit zwingendem Vordruck (automatisch mit der Zustellungsnachricht des Mahnbescheids vom Gericht mit Geschäftsnummer, Betreff und Rücksendeanschrift, Durchschriftexemplar für die eigenen Akten), selbst zustellen lassen (z. B. durch einen Gerichtsvollzieher) oder über das Gericht zustellen lassen, damit ein Gerichtsvollzieher Zwang anwenden kann.
Widerspruch einlegen: es kommt zu einem Gerichtsverfahren am Wohnsitz oder Firmensitz des Zahlungspflichtigen. Das Gericht fordert eine schriftliche Begründung vom Gläubiger (bei kleineren Klagesummen ohne Anwaltszwang. Viele Fristen und Formalitäten im Gerichtsverfahren beachten, Erfahrung ist gefragt, um Formfehler zu vermeiden. Hat der Gläubiger keine Durchführung eines streitigen Verfahrens beantragt, passiert bei Widerspruch der Gegenseite nichts, außer, dass man auf den Kosten für das Mahnverfahren sitzen bleibt.
Wofür kann man einen gerichtlicher Mahnbescheid verwenden?
Mahnverfahren ohne hohe Anwaltskosten einleiten.
billiger als Klage.
schneller als Klage.
Alterntive, wenn der Anwalt wegen des geringen Streitwertes ablehnt.
geringere Schulden zurückbekommen.
Verjährung verzögern, einfache Geldschulden verjähren nach drei Jahren, eine einfache Zahlungsaufforderung reicht nicht, es bedarf eines Verfahrens zur Rechtsverfolgung (Klage oder gerichtlichen Mahnverfahren) Man braucht gar nicht nachweisen, dass man Recht hat.
keine Gerichtsverhandlung, wenn die Gegenseite der Forderung nicht widerspricht.