Der geschlossene Verband ist eine Fahrzeugkolonne, die als Einheit gesehen wird.
Man findet geschlossene Verbände bei Militärkonvois, beim Technischen Hilfswerk (THW), bei der Polizei, Feuerwehr und anderen Einsatzorganisationen (Kolonnenfahrt, Kraftfahrzeugmarsch). Auch Fußgänger oder Radfahrer.
Bis zu 30 Fahrzeuge.
Mehr als 15 Radfahrer sind ein Verband. Radfahrer dürfen dann nebeneinander fahren und dürfen nicht überholt werden.
Ein Fußgängerverband muß nach Möglichkeit den Bürgersteig benutzen. Leuchtsignale am Beginn und Ende.
Das erste Fahrzeug hat eine blaue Flagge, alle Fahrzeugen haben Blaulicht an, das letzte Fahrzeug muss eine grüne Flagge haben.
Militärische Verbände nutzen verschiedene andere Flaggen und fahren alle mit Abblendlicht.
Der Verband muss als solcher durch immer dicht aneinander mit gleicher Geschwindigkeit fahren erkennbar sein.
Alle Fahrzeuge eines geschlossenen Verbandes dürfen eine Kreuzung oder rote Ampel überqueren, wenn das ersten Fahrzeug noch grün hatte. Andere Verkehrsteilnehmer müssen warten.
Einen geschlossenen Verband in Bewegung zu unterbrechen ist verboten (5 Euro Verwarnungsgeld).
Man darf überholen, wenn man den Verband nicht unterbricht. Der Verband muss dafür ab einer bestimmten Länge Lücken lassen.
Geschlossene Verbände dienen dem problemlosen Weiterkommen in Krisensituationen.