# Geschlossener Verband • Praxislexikon

Geschlossener Verband

  • Der geschlossene Verband ist eine Fahrzeugkolonne, die als Einheit gesehen wird.
  • Man findet geschlossene Verbände bei Militärkonvois, beim Technischen Hilfswerk (THW), bei der Polizei, Feuerwehr und anderen Einsatzorganisationen (Kolonnenfahrt, Kraftfahrzeugmarsch). Auch Fußgänger oder Radfahrer.
  • Bis zu 30 Fahrzeuge.
  • Mehr als 15 Radfahrer sind ein Verband. Radfahrer dürfen dann nebeneinander fahren und dürfen nicht überholt werden.
  • Ein Fußgängerverband muß nach Möglichkeit den Bürgersteig benutzen. Leuchtsignale am Beginn und Ende.
  • Das erste Fahrzeug hat eine blaue Flagge, alle Fahrzeugen haben Blaulicht an, das letzte Fahrzeug muss eine grüne Flagge haben.
  • Militärische Verbände nutzen verschiedene andere Flaggen und fahren alle mit Abblendlicht.
  • Der Verband muss als solcher durch immer dicht aneinander mit gleicher Geschwindigkeit fahren erkennbar sein.
  • Alle Fahrzeuge eines geschlossenen Verbandes dürfen eine Kreuzung oder rote Ampel überqueren, wenn das ersten Fahrzeug noch grün hatte. Andere Verkehrsteilnehmer müssen warten.
  • Einen geschlossenen Verband in Bewegung zu unterbrechen ist verboten (5 Euro Verwarnungsgeld).
  • Man darf überholen, wenn man den Verband nicht unterbricht. Der Verband muss dafür ab einer bestimmten Länge Lücken lassen.
  • Geschlossene Verbände dienen dem problemlosen Weiterkommen in Krisensituationen.
  • 27 StVO

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