Die Krankenkassenzuzahlung ist ein betrag, den man zusätzlich zum Krankenkassenbeitrag in der gesetzlichen Krankenkasse zahlen muss.
Wie kann man sich von der Krankenkassenzuzahlung befreien lassen?
Quittungen sammeln.
Heftchen in einer Apotheke besorgen, in dem Zuzahlungen quittiert werden können.
Quittungen sammeln.
Wenn man die Belastungsgrenze innerhalb eines Kalenderjahres erreicht hat, kann man bei seiner Krankenkasse eine Befreiung beantragen..
Eventuell bekommt man einen Befreiungsbescheid.
Den Rest des Kalenderjahres braucht man dann nichts mehr zuzahlen.
Sozialhilfeempfänger mit hoher Belastung können beim Sozialhilfeträger eine Darlehen bekommen.
Man bekommt einen Befreiungsausweis von der Krankenkasse mit dem Namen der ausstellenden Krankenkasse, Vorname und Name des Versicherten, Geburtsdatum und/oder KV-Nummer, Datum der Ausstellung und der Gültigkeitsdauer.
Weitere Infos zum Thema bei der Krankenkasse.
Man kann auch später beantragen, dann bekommt man eine Erstattung.
Welche Namen gibt es für Krankenkassenzuzahlung?
Zuzahlung der Krankenkasse.
Was gilt NICHT als Krankenkassenzuzahlung?
Arzneimittel/Hilfsmittel, die höhere als die vom Festbetrag abgedeckten Kosten verursachen.
aufwendigere Leistungen als eigentlich notwendig.
Aufwendungen für Mittel, deren Verordnung zulasten der Krankenkassen ausgeschlossen ist.
Eigenanteile für Hilfsmittel, die auch Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens beinhalten (orthopädische Schuhe etc.).
Abschläge im Rahmen der Kostenerstattung, etwa für Verwaltungskosten und fehlende Wirtschaftlichkeitsprüfung.
Eigenanteile zu Zahnersatz.
Wofür kann man die Krankenkassenzuzahlung verwenden?
Finanzierung des Gesundheitssystems.
Wer muss Krankenkassenzuzahlungen zahlen?
alle Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung.