Messer
Darf man ein Messer öffentlich tragen?
- Keine Butterflymesser.
- Keine Fallmesser.
- Keine Springmesser, wo die Klinge herausschellt, länger als 8,5 cm oder zweiseitig geschliffen ist.
- Keine Messer mit stehender Klinge länger als 12 cm.
- Keine Messer, die einhändig aufklappen.
- Keine Dolche.
- Keine Schwerter.
- Keine Wurfmesser.
- Keine täuschenden Hieb,-und Stoßwaffen, die versteckt in z.B. einem Spazierstock sind.
- Keine Messer bei verhängtem Verbot für einen bestimmten Ort oder eine Veranstaltung.
- Ausnahmen bei bestimmten Berufen oder Brauchtum.
- Erlaubt ist das Mitführen auch, wenn das Messer nicht sofort greifbar ist, z.B. in einem Rucksack.