# Messer • Praxislexikon

Messer

Darf man ein Messer öffentlich tragen?

  • Keine Butterflymesser.
  • Keine Fallmesser.
  • Keine Springmesser, wo die Klinge herausschellt, länger als 8,5 cm oder zweiseitig geschliffen ist.
  • Keine Messer mit stehender Klinge länger als 12 cm.
  • Keine Messer, die einhändig aufklappen.
  • Keine Dolche.
  • Keine Schwerter.
  • Keine Wurfmesser.
  • Keine täuschenden Hieb,-und Stoßwaffen, die versteckt in z.B. einem Spazierstock sind.
  • Keine Messer bei verhängtem Verbot für einen bestimmten Ort oder eine Veranstaltung.
  • Ausnahmen bei bestimmten Berufen oder Brauchtum.
  • Erlaubt ist das Mitführen auch, wenn das Messer nicht sofort greifbar ist, z.B. in einem Rucksack.

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