# Nichtveranlagungsbescheid • Praxislexikon

Nichtveranlagungsbescheid

•Definition •benennen •bekommen •regeln •verunmöglichen •verwenden
 

Nichtveranlagungsbescheid Definition

Was ist eine Nichtveranlagungsbescheid?

  • Der Nichtveranlagungsbescheid ist ein Bescheid darüber, dass für die im Dokument genannte natürliche oder juristische Person voraussichtlich keine Einkommensteuer-/Körperschaftsteuer entstehen wird.
 

Nichtveranlagungsbescheid benennen

Welche Namen gibt es für Nichtveranlagungsbescheid?

  • NV-Bescheinigung, Nichtveranlagungsbescheinigung
 

Nichtveranlagungsbescheid bekommen

Wie kann man einen Nichtveranlagungsbescheid bekommen?

  • Vorraussetzung ist, daß man mit den gesamten Einnahmen (z.B. Gehalt und Kapitalerträge) unter dem Grundfreibetrag (9.000 Euro pro Jahr für Singles und 18.000 Euro pro Jahr für Verheiratete/ in 2019 9.168,- Euro) bleibt.
  • Man füllt das Formular NV 1 A aus.
  • Antrag zur Freistellung von Steuer-Abgaben auf Kapitalgewinne.
  • Antrag auf Ausstellung einer Nichtveranlagungs- (NV-) Bescheinigung.
  • Man muß die gesamten Einkünfte von einem Jahr eintragen.
  • Dieses wird an das Finanzamt geschickt.
 

Nichtveranlagungsbescheid regeln

Wo ist der Nichtveranlagungsbescheid gesetzlich geregelt?

 

Nichtveranlagungsbescheid verunmöglichen

Was kann einen Nichtveranlagungsbescheid verunmöglichen?

  • Das Finanzamt stellt fest, daß Einkommensteuer veranlagt werden muß.
  • Der Antragsteller führt voraussichtlich eine so genannte Antragsveranlagung durch. Es ist mit einem durch das Finanzamt festgestellten Verlust oder bei Abgabe einer Lohnsteuererklärung mit einer Lohnsteuererstattung zu rechnen.
 

Nichtveranlagungsbescheid verwenden

Wozu dient ein Nichtveranlagungsbescheid?

 
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