Obdachlosigkeit
•Definition •Folgen •nachweisen •Ursachen •verwenden |
Obdachlosigkeit Folgen
Welche Folgen kann eine Obdachlosigkeit haben?
- Privatsphäre schwerer zu organisieren.
- Man ist den Witterungsverhältnissen schutzlos ausgeliefert.
- Duschen schwieriger zu organisieren.
- Wäsche waschen schwieriger zu organisieren.
- In manchen Ländern bekommt man eine Gefängnisstrafe zwecks Abschiebung (z.B. Thailand).
- Man braucht für die Autoanmeldung eine Person, die als Postbevollmächtigete mit zum Straßenverkehrsamt geht und dann die Post annimmt, die Verantwortung für die Post bleibt beim Obdachlosen. Die Versicherung sollte eine Postadresse akzeptieren.
- Bei einer Arbeitsstelle kommt man in die Steuerklasse 6, da der Arbeitgeber die Lohnsteuerabzugsmerkmale nicht abrufen kann, da die Meldedatenbank und die ELStAM-Datenbank miteinander verknüpft sind. Der Staat will auch bei Steuerschulden kein Risiko eingehen, wenn der Obdachlose nicht auffindbar ist.
- Eine Gewerbeanmeldung ist ohne Adresse nicht möglich. Man braucht einen Geschäftsbevollmächtigten mit ladefähiger Adresse in Deutschland.
- Nicht jede Bank akzeptiert ein Konto, zumindest braucht man eine Postadresse.
- Einschränkungen beim Wahlrecht.
- Ohne festen Wohnsitz kann nach § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO je nach Einzelfall eine Fluchtgefahr darstellen, um sich einem Strafverfahren (Es besteht die hohe Wahrscheinlichkeit, dass der Beschuldigte als Täter oder Teilnehmer einer Straftat verurteilt wird.) zu entziehen (Weitere Gründe: häufig wechselnde Wohnsitze, arbeitslos, häufiger Arbeitsplatzwechsel, Flucht in einem früheren Verfahren, Zugehörigkeit zu einer verbotenen Vereinigung, charakterliche Labilität des Beschuldigten, extremistisches Weltbild (Rechts- und Linksextremismus, Salafismus), Neigung zum Glücksspiel, Drogenmissbrauch, Fehlen fester familiärer Bindungen, Verbindungen ins Ausland, gute Fremdsprachenkenntnisse, Ankündigung und Umsetzung der verbotenen Ausreise in Krisengebiete (Dschihadisten), Vermögen im Ausland)/ Gegen Fluchtgefahr spricht: starke familiäre Bindungen, attraktiver Arbeitsplatz, hohes Alter des Beschuldigten, fester Wohnsitz, Wohnungseigentum (Haus, Eigentumswohnung, Firma etc.)). Der Ermittlungsrichter soll abwägen. Das Nichtvorhandensein eines festen Wohnsitzes als Fluchtgrund anzugeben sollte unstatthaft sein, da es sich um eine formelhafte Wendung handelt. Die Haftgründe sind stattdessen ausführlich darzulegen. Ein regelmäßiger Kontakt zu einer Anlaufstelle eines Sozialarbeiters mit Zustellungsvollmacht, um regelmäßig die Post abzuholen, kann gegen z.B. eine Fluchtgefahr eines Nichtsesshaften sprechen. Die Beurteilung der Fluchtgefahr erfordert die Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der Art der dem Beschuldigten vorgeworfenen Tat, seiner Persönlichkeit, seiner Lebensverhältnisse, seines Vorlebens und seines Verhaltens vor und nach der Tat. Nach der Strafprozeßordnung (StPO) § 113 Untersuchungshaft bei leichteren Taten kann ein fehlender Wohnsitz sich nachteilhaft auswirken. Ausschlaggebend ist nicht die »Meldeadresse«, sondern eine tatsächlich auf Dauer angelegte Niederlassung. Es kommt darauf an, dass der Beschuldigte tatsächlich erreichbar ist. Ein Wohnsitz im Ausland sollte anerkannt werden, weil ausgeliefert werden könnte.
Obdachlosigkeit nachweisen
Wie kann man eine Obdachlosigkeit nachweisen?
- Im Personalausweis steht der Ausdruck „ohne festen Wohnsitz“ (ofW).
- „Kein Hauptwohnsitz in Deutschland“ steht im Ausweis bei Abmeldung aus Deutschland.
Obdachlosigkeit Ursachen
Welche Ursachen kann eine Obdachlosigkeit haben?
- Man findet keine Wohnung.
- Arbeitslosigkeit.
- Verschuldung oder finanzielle Probleme.
- Scheidung oder Trennung.
- Häusliche Gewalt.
- kriminelle Belastung sowie Haftentlassung.
- Akute oder chronische Erkrankungen.
- Psychische Probleme wie Depressionen, Schizophrenie oder Sucht.
- Mieterhöhung.
Obdachlosigkeit verwenden
Wofür kann man eine Obdachlosigkeit verwenden?
- Man hat Anspruch auf Sozialhilfe, Hilfen zur Überwindung besonderer Schwierigkeiten.
- Hartz IV kann man mit einer Postanschrift, über die man täglich zu erreichen ist, bei Verwandten, Freunden oder in einem Obdachlosenheim beantragen.
- Man kann eine finanzielle Hilfe, einen Tagessatz bekommen.
- Man kann 100 Euro monatlich dazuverdienen (z.B. durch Straßenzeitungsverkauf).
- Man kann in Einrichtungen duschen.
- Man kann in Einrichtungen Wäsche waschen.
- Man kann in einer Obdachlosenunterkunft schlafen.
- Man kann Mobile-Arzt-Dienste nutzen.
- Man kann in einen Tagesaufenthalt gehen (warmes Essen, Kaffee, Aufwärmen, Leute treffen).
- Man kann in einer Kleiderkammer Kleidung bekommen.
- Beratungsstelle (Obdachlosenhilfe) nutzen.
- Schließfach nutzen.
- Keine Pflicht zur Rundfunkgebühr.
- Keine Miete.
- Keine Verpflichtungen als Mieter, z.B. Flur reinigen.
- Gefühl sich der Freiheitseinschränkung durch Behörden entziehen zu können.