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Rundfunkbeitrag

•Definition •befreien von •bezahlen •benennen •erzwingen •finden •informieren über •mindern •regeln •vermeiden •verwenden •wehren-gegen

Rundfunkbeitrag Definition

Was ist ein Rundfunkbeitrag?

von Rundfunkbeitrag befreien

Wie kann man eine Zweit- bzw. Nebenwohnung vom Rundfunkbeitrag befreien lassen?

  • Man lädt sich ein Formular.
  • Man braucht eine Meldebescheinigung (Bescheinigung der Einwohnermeldebehörde).
  • Damit muss man das Einzugsdatum in die Hauptwohnung nachweisen.
  • Die Nebenwohnung muss auch auf den Antragssteller angemeldet sein.

Wie kann man sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen?

  • Man kann einen Antrag stellen:
  • Taubblinde Menschen, bei denen im Sinne des Rundfunk­beitrags­staatsvertrags (RBStV) auf dem besseren Ohr eine an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit und auf dem besseren Auge eine hochgradige Sehbehinderung gegeben ist.
  • Empfänger von Blindenhilfe (§ 72 des Zwölften Sozialgesetzbuches (SGB XII) und § 27d Bundes­versorgungsgesetz (BVG)).
  • Sonderfürsorge­berechtigte (§ 27e Bundesversorgungsgesetz (BVG)).
  • Arbeitslosengeld II, Sozialhilfeempfänger
  • Sozialhilfeempfänger
  • Asylbewerber
  • Empfänger von Grundsicherung im Alter
  • Pflegebedürftige
  • Volljährige, die in einer stationären Einrichtung leben
  • BAföG-Empfänger, die nicht bei den Eltern wohnen
  • Empfänger von Berufsausbildungsbeihilfe
  • Empfänger von Ausbildungsgeld, die nicht bei den Eltern wohnen
  • Taubblinde Personen
  • Empfänger von Blindenhilfe
  • Sonderfürsorgeberechtigte.
  • Besonderer Härtefall: Das Einkommen überschreitet den sozialen Bedarf um weniger als die Höhe des monatlichen Rundfunkbeitrags von 17,50 Euro.
  • Besonderer Härtefall: Eine Sozialleistung wurde bewilligt aber man hat bei der Sozialbehörde schriftlich darauf verzichtet (§ 46 Abs. 1 SGB I).
  • Man hat eine kleine Wohnung, man hat geringe Einkünfte und bekommt keine Gelder vom Staat: Man muß zahlen!
  • §4: Befreiungen von der Beitragspflicht, Ermäßigung
    (1) Von der Beitragspflicht nach § 2 Abs. 1 werden auf Antrag folgende natürliche Personen befreit: 1. Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel des Zwölf ten Buches des Sozialgesetzbuches (Sozialhilfe) oder nach den §§ 27a oder 27d des Bundesversorgungsgesetzes, – 2. Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Viertes Kapitel des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches), 3. Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II einschließlich von Leistun gen nach § 22 des Zweiten Buches des Sozialgesetzbuches, – 4. Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, 5. nicht bei den Eltern wohnende Empfänger von a) Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, b) Berufsausbildungsbeihilfe nach den §§ 114, 115 Nr. 2 des Dritten Buches des Sozialgesetzbuches oder nach dem Dritten Kapitel, Dritter Abschnitt, Dritter Unterabschnitt des Dritten Buches des Sozialgesetzbuches oder c) Ausbildungsgeld nach den §§ 122 ff. des Dritten Buches des Sozialge setzbuches, – 6. Sonderfürsorgeberechtigte im Sinne des § 27e des Bundesversorgungsge setzes, – 7. Empfänger von Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches oder von Hilfe zur Pflege als Leistung der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz oder von Pflegegeld nach landesgesetzlichen Vorschriften, 8. Empfänger von Pflegezulagen nach § 267 Abs. 1 des Lastenausgleichsgeset zes oder Personen, denen wegen Pflegebedürftigkeit nach § 267 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe c des Lastenausgleichsgesetzes ein Freibetrag zuerkannt wird, – 9. Volljährige, die im Rahmen einer Leistungsgewährung nach dem Achten Buch des Sozialgesetzbuches in einer stationären Einrichtung nach § 45 des Achten Buches des Sozialgesetzbuches leben, und 10. taubblinde Menschen und Empfänger von Blindenhilfe nach § 72 des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches oder nach § 27d des Bundesversorgungs gesetzes.

Rundfunkbeitrag benennen

Welche Namen gibt es für Rundfunkbeitrag?

  • GEZ=falsche veraltete Bezeichnung, GIS=Österreich, Rundfunkgebühr.

Rundfunkbeitrag bezahlen

Wie viel kostet der Rundfunkbeitrag?

  • 17,50 Euro im Monat (210 Euro im Jahr) pro Wohnung unabhängig von der Personenzahl.
  • §3: Wohnung
    (1) Wohnung ist unabhängig von der Zahl der darin enthaltenen Räume jede ortsfeste, baulich abgeschlossene Raumeinheit, die – 1. zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird und 2. durch einen eigenen Eingang unmittelbar von einem Treppenhaus, einem Vor raum oder von außen, nicht ausschließlich über eine andere Wohnung, betre ten werden kann. – – Nicht ortsfeste Raumeinheiten gelten als Wohnung, wenn sie Wohnungen im Sinne des Melderechts sind. Nicht als Wohnung gelten Bauten nach § 3 des Bundes kleingartengesetzes. – (2) Nicht als Wohnung gelten Raumeinheiten in folgenden Betriebsstätten: 1. Raumeinheiten in Gemeinschaftsunterkünften, insbesondere Kasernen, Un terkünfte für Asylbewerber, Internate, – 2. Raumeinheiten, die der nicht dauerhaften heim- oder anstaltsmäßigen Unter bringung dienen, insbesondere in Behinderten- und Pflegeheimen, – 3. Raumeinheiten mit vollstationärer Pflege in Alten- und Pflegewohnheimen, die durch Versorgungsvertrag nach § 72 des Elften Buches des Sozialgesetz buches zur vollstationären Pflege zugelassen sind, – 4. Raumeinheiten in Wohneinrichtungen, die Leistungen im Sinne des § 75 Abs. 3 Satz 1 des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches für Menschen mit Behinderungen erbringen und hierzu mit dem Träger der Sozialhilfe eine Vereinbarung geschlossen haben, 5. Patientenzimmer in Krankenhäusern und Hospizen, 6. Hafträume in Justizvollzugsanstalten und 7. Raumeinheiten, die der vorübergehenden Unterbringung in Beherbergungs stätten dienen, insbesondere Hotel- und Gästezimmer, Ferienwohnungen, Un terkünfte in Seminar- und Schulungszentren.
 

Rundfunkbeitrag erzwingen

Wie kann man einen Rundfunkbeitrag erzwingen?

  • Man hat die Staatsgewalt auf seiner Seite.
  • Es werden drei Mahnungen verschickt.
  • Ein Gerichtsvollzieher treibt das Geld ein.
  • Ohne Erfolg wird ein Inkassobüro eingeschaltet.
  • Der Rundfunkbeitrag wird vom durch Lohnpfändung oder vom Girokonto gepfändet.

Rundfunkbeitrag finden

Wo kann man einen Rundfunkbeitrag finden?

Rundfunkbeitrag Europa Karte !DÄNEMARK vorraussichtlich KEINE RUNDFUNKGEBÜHR AB 2019! !RUMÄNIEN KEINE RUNDFUNKGEBÜHR AB 1. Januar 2017! !POLEN KEINE RUNDFUNKGEBÜHR AB 2019! rot: Abgabe blau: Abgabe und Werbung gelb: Abgabe, Werbung und Zuschüsse grün: Gebührenfrei Staatliche Finanzierung und Werbung orange: Werbung dunkelgrün: Nur staatliche Finanzierung grau: keine Angabe Von Per Lundberg, based on PNG map by Philip Marshall and Blank map of Europe.svg by Maix – Information from Wikipedia, CC BY-SA 3.0, Link pro Haushalt und Jahr ca in Euro: Schweiz TV + Radio 417,55 € Dänemark TV 335,01 € Norwegen TV 310,54 € Österreich TV + Radio ca 298,56 € (je nach Bundesland) Schweden TV 244,44 € Deutschland TV + Radio 210,00 € Großbritannien TV 173,65 € Irland TV 160,00 € Slowenien TV + Radio 153,00 € Frankreich TV 138,00 € Italien TV 90,00 € Tschechien TV + Radio 80,60 €

über Rundfunkbeitrag informieren

Wo kann man sich über den Rundfunkbeitrag informieren?

  • Kontakt
  • Telefon: 0221 5061-0 (Zentrale)

Rundfunkbeitrag mindern

Wie kann man den Rundfunkbeitrag mindern?

  • Schwerbehinderte zahlen auf Antrag einen Beitrag von 5,99 Euro pro Monat (mit dem Merkzeichen „RF“ im Ausweis kennzeichnen).
  • Man wohnt mit mehreren Personen in einem Haushalt und teilt sich den Beitrag (WOhngemeinschaft).

Rundfunkbeitrag regeln

Wo wird der Rundfunkbeitrag geregelt?

Rundfunkbeitrag vermeiden

Wie kann man den Rundfunkbeitrag vermeiden?

  • Man wohnt in keinem eigenen Haushalt (Ohne festen Wohnsitz, Einrichtung, …)
  • Wenn man in einem Haushalt wohnt und diesen aufgibt, muß man sich beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice abmelden.
  • Eine Abmeldung beim Meldeamt reicht nicht aus.
  • Man wohnt ohne eigenen Eingang unmittelbar von einem Treppenhaus, einem Vorraum oder von außen nicht ausschließlich über eine andere Wohnung. In einer WG mit nur einem Eingang zahlt einer für alle. Die Befreiungen einzelner WG-Bewohner heben diese Pflicht nicht auf.
  • In Deutschland abmelden in ein Land ohne Beitrag umziehen (Belgien, Bulgarien, (Dänemark), Estland, Finnland, Island, Lettland, Litauen. Niederlande, (Polen), Portugal, Rumänien, Russland, Spanien, Türkei, Ungarn).
 

Rundfunkbeitrag verwenden

Wozu dient ein Rundfunkbeitrag?

gegen Rundfunkbeitrag wehren

Wie kann man sich gegen den Rundfunkbeitrag wehren?

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