# TÜV • Praxislexikon

TÜV

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Was ist ein TÜV?

Welche Namen gibt es für TÜV?

  • Technischer Überwachungsverein, Pickerl (Österreich)

Wie viel kostet der TÜV beim PKW?

  • Deutschland: 75 bis 120 Euro (2022), 133,90 bis 145 Euro (2023) mit Abgasuntersuchung (AU), Nachuntersuchung: 14 bis 26 Euro (2022).
  • Georgien: 60 Lari (18,60 Euro).
  • Österreich: ab 40 Euro, aber bei älteren Fahrzeugen jährlich.
  • Rumänien RAR: 465 RON (94 €), jedes Jahr, wenn Auto älter als 10 (12) Jahre.
  • Ungarn: 26000 HUF (68,02 Euro).

Wie kann man zum TÜV fahren?

  • Ohne Kennzeichen fahren ist verboten!
  • 1. Mit angemeldetem Fahrzeug mit Kennzeichen, auch bei abelaufenem TÜV.
  • 2. Mit Kurzzeitkennzeichen (5-Tages-Kennzeichen, Gelbe Kennzeichen) vom Straßenverkehrsamt (Personalausweis oder Reisepass, Fahrzeugschein oder -brief (Zulassungsbescheinigung Teil 1 oder Teil 2), ohne Wohnsitz in Deutschland Pos-Empfangsbevollmächtigter, 13,10 Euro einmalig und ca 30,00 Euro für das Ausstellen und Prägen der Schilder, elektronische Versicherungsbestätigung, gültiger Nachweis der Hauptuntersuchung oder ohne TÜV nach § 29 StVZO mit Termin zur Abnahme der Hauptuntersuchung im Zulassungsbezirk, wo man direkt hin muss). Man bekommt einen Blanko-Fahrzeugschein, in dem man die Fahrzeugdaten nachtragen muss. Das Kurzzeitkennzeichen ist maximal 5 Tage gültig und muss nicht zurückgegeben werden. Nach der TÜV-Fahrt darf man auch mit Mängelbericht zur Werkstatt. Aber immer auf dem kürzesten Weg. Bußgeld oder eventuell ein Erlöschen des Versicherungsschutzes droht.
  • 3. Mit vorübergehend abgemeldetem Fahrzeug mit abgestempeltem Kennzeichen direkt, wenn die Zulassungsstelle im selben oder einem angrenzenden Zulassungsbezirk liegt. Eine nicht erst ab Zulassungsdatum gültige Kfz-Haftpflichtversicherung ist Pflicht.
  • 4. Mit Händlerkennzeichen (rotes Kennzeichen: 06 Kennzeichen= Händlerkennzeichen, 07 Oldtimerkennzeichen, 05Kennzeichen= Kfz von technischen Prüfstellen oder Überwachungsorganisationen) vom Autohändler oder einer Werkstatt. siehe auch TÜV vermeiden.
  • 5. Auf einem Fahrzeugtransporter oder Anhänger.

Wie kann man TÜV machen?

  • Bulgarien GTP: jedes Jahr, kostet 50 bis 60 BGN (25 bis 30 Euro), bei einer Werkstatt.
  • Deutschland TÜV: meist jedes zweite Jahr, kostet 145 Euro.
  • Rumänien RAR: kostet 465 RON (94 Euro), auf Preistafel achten, jedes Jahr, wenn Auto älter als 10 (12) Jahre, 4 Wochen Zeit für Nachprüfung.

  • Belgien: vier Jahre nach der Erstzulassung (EZ), dann jährlich
  • Dänemark: vier Jahre nach der EZ, danach alle zwei Jahre
  • Deutschland: drei Jahre nach der EZ, danach alle zwei Jahre
  • Estland: drei Jahre nach der EZ, dann alle zwei Jahre, ab dem neunten Jahr jährlich
  • Finnland: Määräaikaiskatsastus, drei Jahre nach der EZ, ab dem fünften Jahr jährlich
  • Frankreich: Contrôle Technique, vier Jahre nach der EZ, danach alle zwei Jahre
  • Griechenland: vier Jahre nach der EZ, danach alle zwei Jahre
  • Großbritannien: drei Jahre nach der EZ, danach jährlich
  • Irland: National Car Test (NCT), vier Jahre nach der EZ, danach alle zwei Jahre
  • Island: Skoðun, drei Jahre nach EZ, danach jährlich.
  • Italien: revisione, vier Jahre nach der EZ, danach alle zwei Jahre
  • Japan, 車検, drei Jahre nach der EZ, danach alle zwei Jahre.
  • Lettland: jährlichLitauen: drei Jahre nach der EZ, danach alle zwei Jahre
  • Luxemburg: drei Jahre und sechs Monate nach der EZ, danach jährlich, außerdem bei jedem Eigentümerwechsel
  • Niederlande: algemene periodieke keuring (apk), drei Jahre nach der EZ, danach jährlich
  • Norwegen: Periodisk kjøretøykontroll), vier Jahre nach der EZ, danach jedes zweite Jahr.
  •  
  • Österreich: Pickerl, drei Jahre nach der EZ, ab dem fünften Jahr jährlich
  • Polen: drei Jahre nach der EZ, ab dem fünften Jahr jährlich
  • Portugal: vier Jahre nach der EZ, danach alle zwei Jahre, ab dem achten Jahr jährlich
  • Schweden: drei Jahre nach der EZ, ab dem fünften Jahr jährlich
  • Schweiz: Motorfahrzeugkontrolle (MFK): fünf Jahre nach EZ, danach alle zwei Jahre.
  • Slowakei: drei Jahre nach der EZ, danach jährlich
  • Slowenien: drei Jahre nach der EZ, danach alle zwei Jahre
  • Spanien: inspección Técnica de Vehículos (ITV): vier Jahre nach der EZ, danach alle zwei Jahre, ab dem zehnten Jahr jährlich
  • Tschechien: vier Jahre nach der EZ, danach alle zwei Jahre
  • Ungarn: beim Közlekedési és Útügyi Osztály, alle zwei Jahre.
  • USA: je nach Staat, oft nicht so streng wie in der EU.

Wie kann man den TÜV vermeiden?

  • Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen (Regional unterschiedlich, aber in der Regel: 200 Euro, ca 20 Euro für die Schilder, schriftlicher, formloser Antrag mit Begründung des Bedarfs, Nachweise für den Bedarf, Personalausweis oder Reisepass, aktuelles Führungszeugnis, aktuelle Auskunft aus dem Flensburger Fahreignungsregister, Gewerbeanmeldung (genügt meist in Kopie), Auszug aus dem Handels- oder Vereinsregister und Gewerbeanmeldung sowie eine Vollmacht des Vertreters, der den Antrag stellt, elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer), SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer. Kfz-Steuer jährlich ca 46 Euro für Krafträder bzw. 192 Euro für andere Fahrzeuge. Befristet oder widerruflich zugeteilt, meist für ein Jahr. Keine Kfz-Steuer für rote Kennzeichen mit der Nummer 05, die nur für Prüfungsfahrten gilt. Fahrtenbuch und Fahrzeugscheinheft sind zu führen) nach den §§ 16 und 17 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung.
  • Fahrzeuge der Bundeswehr und der Bundespolizei. (Über die Untersuchung der Fahrzeuge der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes entscheiden die zuständigen obersten Landesbehörden im Einzelfall oder allgemein).
  • Fahrzeug im Ausland anmelden, je nach Land.

Wozu dient ein TÜV?

  • Schutz vor Bedrohung durch den Staat.
  • Technische Sicherheit überprüfen.
  • Amtliches Kennzeichen bekommen.
  • Kurzzeitkennzeichen für Überführungsfahrten, Prüfungsfahrten, Probefahrten in Deutschland bekommen.
  • Kurzzeitkennzeichen mit Grüner Karte für Überführungsfahrten, Prüfungsfahrten, Probefahrten innerhalb der EU bekommen, je nach Land nicht anerkannt.
  • Ausfuhrkennzeichen (Exportkennzeichen, Zollkennzeichen, Transitkennzeichen) für Export ins EU-Ausland, ausschließlich zur Überführung, bekommen. Muss bei der Zulassungsstelle vorgeführt werden. Man braucht eine Kfz-Haftpflichtversicherung, mindestens 9 Tage, für 15 Tage (Anhänger ca 21,95 Euro zuzüglich Versand), 30 Tage (Pkw ca 63,95 Euro plus Versand) bis maximal 12 Monate. Zulassungskosten zwischen 25 und 50 Euro (internationalen Fahrzeugschein beantragen). Kennzeichen kosten zwischen ab 10 Euro bis 40 Euro, Kfz-Steuer je nach Fahrzeug und Gültigkeit des Kennzeichens. Z.B. PKW, 1 Monat 132,50 Euro für Versicherung, Zulassung und Steuern ohne vorheriger Abmeldung und inklusive internationaler Fahrzeugschein. Einfuhrbestimmungen des Ziellandes beachten.
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