Bei einer Weisungsgebundenheit ist man an die Weisungen der jeweiligen Vorgesetzten gebunden.
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Beamte der Staatsanwaltschaft unterliegen den Weisungen der Justizminister (§ 146 (Weisungsgebundenheit), GVG ( Gerichtsverfassungsgesetz), also der jeweiligen Regierung. Ist die Regierung an Aufklärung beim politischen Gegner wirklich interessiert?