# Zweitwagen • Praxislexikon

Zweitwagen

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Was ist ein Zweitwagen?

  • Der Zweitwagen ist ein zusätzliches Fahrzeug.
 
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Wie kann man einen Zweitwagen versichern?

  • Die Einstufung eines Zweitwagens in der Schadenfreiheitsklasse ist günstiger, als wenn man mit dem ersten Wagen anfängt.
  • Oft fängt man gleich mit der Schadenfreiheitsklasse 1/2 (75%) an und nicht SF-Klasse 0 (Fahranfänger).
  • SF-Klasse 2 (55%), 3 (51%) oder 4 (48%) ist auch oft.
  • Am besten ist die gleiche Einstufung wie es der Erstwagen hat.
  • Man kann eventuell die Rabatte einer anderen Person, Eltern, Ehepartnern oder Kindern, übernehmen.
  • Man kann auch den Erstwagen zum Zweitwagen machen, also tauschen.
  • Weitere Bedingungen müssen erfüllt sein je nach Versicherung.
  • Der Fahrer des Zweitwagens muss älter als 23 oder 25 Jahre sein.
  • Führerscheinerlaubnis: Die Fahrer müssen ihren Führerschein schon über einen längeren Zeitraum besitzen.
  • Der Zweitwagen darf nur eine gewisse Kilometeranzahl im Jahr genutzt werden.
  • Die Zulassung erfolgt auf den gleichen Namen oder den Ehepartner wie der des Erstwagens.
  • Teilweise ist eine Zweitwagenversicherung nur dann möglich, wenn bereits ein Auto beim Versicherer versichert ist.
  • Der Erstwagen muss mindestens die SF ½ haben.
  • In den letzten 12 Monaten darf kein Schaden be der Versicherung gemeldet worden sein.
 
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Wofür kann man einen Zweitwagen verwenden?

    • Bei einer Autoreparatur kann man Ersatzteile für das Erstfahrzeug besorgen.
    • Gleichzeitige Fahrten.
 
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