Zweitwagen
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Wie kann man einen Zweitwagen versichern?
- Die Einstufung eines Zweitwagens in der Schadenfreiheitsklasse ist günstiger, als wenn man mit dem ersten Wagen anfängt.
- Oft fängt man gleich mit der Schadenfreiheitsklasse 1/2 (75%) an und nicht SF-Klasse 0 (Fahranfänger).
- SF-Klasse 2 (55%), 3 (51%) oder 4 (48%) ist auch oft.
- Am besten ist die gleiche Einstufung wie es der Erstwagen hat.
- Man kann eventuell die Rabatte einer anderen Person, Eltern, Ehepartnern oder Kindern, übernehmen.
- Man kann auch den Erstwagen zum Zweitwagen machen, also tauschen.
- Weitere Bedingungen müssen erfüllt sein je nach Versicherung.
- Der Fahrer des Zweitwagens muss älter als 23 oder 25 Jahre sein.
- Führerscheinerlaubnis: Die Fahrer müssen ihren Führerschein schon über einen längeren Zeitraum besitzen.
- Der Zweitwagen darf nur eine gewisse Kilometeranzahl im Jahr genutzt werden.
- Die Zulassung erfolgt auf den gleichen Namen oder den Ehepartner wie der des Erstwagens.
- Teilweise ist eine Zweitwagenversicherung nur dann möglich, wenn bereits ein Auto beim Versicherer versichert ist.
- Der Erstwagen muss mindestens die SF ½ haben.
- In den letzten 12 Monaten darf kein Schaden be der Versicherung gemeldet worden sein.
Wofür kann man einen Zweitwagen verwenden?
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• Bei einer Autoreparatur kann man Ersatzteile für das Erstfahrzeug besorgen.
• Gleichzeitige Fahrten.