# Anschlussrehabilitation • Praxislexikon

Anschlussrehabilitation

Definition: Die Anschlussrehabilitation ( AHB ) ist eine ganztägig ambulante oder stationäre Leistung zur medizinischen Reha.
ablehnen: die letzte Reha liegt noch keine 4 Jahre zurück oder der Kostenträger bezweifelt die Reha-Fähigkeit und denkt an Alternativen.
beginnen: Nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer Akutbehandlung innerhalb von 14 Tagen. Der Kostenträger entscheidet.
bezahlen: Die Kosten übernimmt der zuständiger Rentenversicherungsträger für Reise, Unterkunft, Verpflegung, ärztliche Betreuung, therapeutische Leistungen und medizinische Anwendungen. Die Zuzahlung beträgt höchstens 10 Euro pro Tag für längstens 42 Tage, bei einer Anschlussrehabilitation für längstens 14 Tage im Kalenderjahr. Selbstzahler zaheln z.B. 1 Woche 799 Euro oder 2 Wochen 1549 Euro oder 3 Wochen 2339 Euro.
beantragen: Vorraussetzung: Rehabilitationsbedürftigkeit (Beurteilung durch den Arzt im Krankenhaus), Rehabilitationsfähigkeit (körperliche oder geistige Einschränkungen?), Rehabilitationsprognose (Erfolgsaussichten).
Nach einem Krankenhausaufenthalt oder als Heilverfahren (HV) ohne vorherigen Krankenhausaufenthalt beantragen. Helfen kann der Sozialdienst oder der behandelnde Arzt. Die Beantragung sollte maximal 14 Tage dauern.
dauern: normalerweise 3 Wochen, Verlängerung ist möglich.
machen: Radius von 200 km um den Wohnort, mit Begründung weiter.
verwenden: Wiedereingliederung der Patienten in das Berufs- und Alltagsleben.

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