Das Ausfuhrkennzeichen ist ein Kfz-Kennzeichen für die Ausfuhr eines Fahrzeugs ins Ausland.
Wie kann man ein Ausfuhrkennzeichen ohne deutschen Wohnsitz bekommen?
Man braucht einen Empfangsbevollmächtigten für Post.
Beispiel Steinburg:
Gültiger Personalausweis oder Pass (mit aktueller Meldebescheinigung bei Wohnsitz in Deutschland).
Zulassungsbescheinigung Teil I.
Zulassungsbescheinigung Teil II.
Bei altem Fahrzeugbrief oder Fahrzeugschein siehe Zulassungsbescheinigung vor dem 01.10.2005.
Kennzeichenschilder (wenn das Fahrzeug aktuell zugelassen).
Gültiger HU-Bericht (Hauptuntersuchung).
Vollmacht bei Vertretung (zusätzlich gültiger Personalausweis oder Pass des Vertreters) Vollmacht für die Zulassungsbehörde.
Versicherungsbestätigung (gelb) für die internationale Zulassung
Das Fahrzeug ist vorzuführen, wenn ein weiteres Ausfuhrkennzeichen beantragt wird, oder wenn das Fahrzeug ausländische Papiere hat.
SEPA-Lastschriftmandat (Kfz-Steuer).
Bei nicht vorhandenen Wohnsitz in Deutschland: Nennung eines Empfangsberechtigten mit Wohnsitz in Deutschland. Ein Ausweisdokument des Empfangsberechtigten ist ebenfalls erforderlich: Erklärung zum Empfangsberechtigten für Ausfuhrkennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen.
Das Fahrzeug muss im Kreis Steinburg erworben worden sein, welches ggf. (durch Vorlage eines Kaufvertrages) nachzuweisen ist.
Besteht im Inland kein Wohnsitz, kein Sitz, keine Niederlassung oder keine Dienststelle, so ist die Behörde des Wohnortes oder des Aufenthaltsorts eines Empfangsberechtigten zuständig.