Ohne Wohnsitz beschränkt einkommensteuerpflichtig, wenn man weniger als 183 Tage im Kalenderjahr in Deutschland ist (nicht für einen zeitlich zusammenhängenden Zeitraum von mehr als 6 Monaten).
(Steuerklasse I).
Personen, die im Ausland wohnen und in Deutschland ihr Einkommen zum weitaus größten Teil erzielen und versteuern, können sich unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag in Deutschland als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandeln lassen (sog. Grenzpendler gemäß § 1 Abs. 3 EStG).
Steuerklasse I.
Sonderkündigungsrecht/außerordentliche Kündigung bei Umzug ins Ausland für z.B. Handyvertrag, Internet, Strom, Fitnessstudio nachweisen (auch möglich mit Bescheinigung des Arbeitgebers, Marschbefehl) (§ 60 TKG (Telekommunikationsgesetz)).
Wegzugsbesteuerung in besonderen Fällen.
zwei Wochen nach Einzug in eine Wohnung in Deutschland Anmeldepflicht, § 17 Abs. 1 BMG.
Keine unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland, wenn man weniger als sechs Monate pro Kalenderjahr in Deutschland ist (183-Tage-Regelung) (Besteuerung von Immobilien in Deutschland bleibt).