Europäische Gesundheitskarte
•Definition •benennen •benutzen •verwenden |
Europäische Gesundheitskarte benutzen
Wie kann man eine Europäische Gesundheitskarte benutzen?
- Wenn man krank ist, geht man am besten zu einem Arzt, der direkt mit der heimischen Krankenkasse abrechnet.
- Die AOK hat z.B. in Belgien, Italien, den Niederlanden, Österreich, Polen, Spanien und Portugal mit mehr als 250 Zentren Verträge über eine direkte Abrechnung.
- Per Internet können Sie dort Ihren Leistungsanspruch bei Ihrem Krankenversicherer bestätigen lassen.
- Infos gibt es auch beim aok.de/ausland.
- Es gibt Service-Rufnummern für weitere Informationen.
- Adressliste AOK.
- Oft rechnen Ärzte aber trotz der EHIC-Karte privat ab Man muss dann erst einmal privat zahlen und reicht die Rechnung der Krankenkasse ein. Erstattet wird aber nur der ein gesetzlich festgelegter Betrag. Oft ist es weniger als 1/3. Die Differenz zahlt man privat Eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung deckt die Mehrkosten.
- Auf der Rückseite der Krankenversicherungskarte findet sich ein Aufdruck der EHIC.
- Die Karte legt man beim Arzt vor.
- Wenn man eine Rechnung bekommt, sollten die genauen Behandlungen aufgeführt werden.
- Wenn man medizinische Behandlungen nach dem „S2-Abkommen“ für Patienten aus Ländern der Europäischen Union im Ausland bekommen will, sollte man vorab mit seiner Krankenkasse reden.
- Man braucht ein S2-Formular von Ihrer Krankenversicherung genehmigt und abstempelt.
- Die Behandlungsdaten müssen mit den Daten auf der S2-Genehmigung übereinstimmen.
- Nicht alle Kosten werden übernommen.
- Man kann die Leistungen der Europäischen Krankenversicherungskarte ausbauen, wenn man von der Krankenversicherung des Heimatlandes den EU-Vordruck S1 ausfüllen lässt und einer deutschen Krankenkasse vorlegt. Dann ist man auch bei Routineuntersuchungen oder geplanten Behandlungen abgesichert.
Europäische Gesundheitskarte verwenden
Wie kann man eine Europäische Gesundheitskarte verwenden?
- Krankenbehandlung beim Arzt und im Krankenhaus nach den landesüblichen Bestimmungen in 28 Ländern der Europäischen Union, Island, Liechtenstein und der Schweiz
- AOK: In der Türkei, in Tunesien und Bosnien-Herzegowina gilt die EHIC nicht, aber man kann eine ANspruchsbescheinigung unter 0800 0265637 bekommen.