Was ist ein europäisches Mahnverfahren?
Das europäisches Mahnverfahren ist ein Mahnverfahren mit gerichtlichem Mahnbescheid im EU-Ausland.
|
Wie kann man ein europäisches Mahnverfahren machen?
Gläubiger und Schuldner in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten ansässig.
Das Amtsgericht Berlin-Wedding ist Amtsgericht Wedding zuständig.
Das Antragsformular „Formblatt A“ ausfüllen.
Ist der Antrag nicht offensichtlich unbegründet, erlässt das Gericht den Europäischen Zahlungsbefehl.
Der Antragsgegner bekommt diesen.
Nach einer Einspruchsfrist (30 Tage beginnend ab Zustellung), kann das Gericht den Zahlungsbefehl im jeweiligen EU-Mitgliedstaat vollstrecken.
Bei einem widerspruch, beginnt ein Gerichtsprozess.
|
Wofür kann man einen europäisches Mahnverfahren verwenden?
Schulden zurückbekommen.
|