# Falsche Verdäch­tigung • Praxislexikon

Falsche Verdäch­tigung


Definition

Was ist eine Falsche Verdäch­tigung?

  • Die Falsche Verdäch­tigung ist, wenn jemand einen anderen wider besseren Wissens einer Straftat beschuldigt, also bewusst über die Schuldigkeit lügt und dies der Polizei oder Staats­an­walt­schaft oder öffentlich mitteilt.

  • bestrafen

    Wie kann eine Falsche Verdäch­tigung bestraft werden?

  • Geldstrafe bis zu fünf Jahren Haft je nach Verdächtigung, welche Ermitt­lungs­maß­nahmen die falsche Verdäch­tigung auslöst.

  • machen

    Wer kann eine Falsche Verdäch­tigung machen?

  • Jemand wendet sich an die Polizei, Staats­an­walt­schaft oder Öffentlichkeit (Demons­tration oder im Internet).
  • Er beschuldigt jemand anderen einer Straftat (Ermitt­lungs­maß­nahmen werden eingeleitet), obwohl er weiß, dass es nicht so ist.
  • Nur etwas Falsches zu behaupten, ist nicht strafbar.
  • Er beschuldigt jemand anderen einer Straftat, obwohl er weiß, dass es nicht so ist.

  • regeln

    Welches Gesetz regelt Falsche Verdäch­tigungen?

  • § 164 StGB – Falsche Verdächtigung

  • verwenden

    Wofür kann man eine Falsche Verdäch­tigung verwenden?

  • Rache.
  • Vorteilnahme.
  • Vorurteile.

  • wehren

    Wie kann man sich gegen Falsche Verdäch­tigungen wehren?

  • Anwalt für Strafrecht.
  • Strafver­teidiger Notdienst.

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