Schlechtes Verständnis von Gesundheit, Angstmache.
(Schlechte) Regierungen, Verwaltung.
Welche Gesundheitsrisiken sehen Versicherungen?
Entgegen den Weisungen des behandelnden Arztes handeln, soweit es den Schaden beeinflusst oder verstärkt hat.
Vorsätzliche Handlungen des Versicherten oder seines Mitbewohners.
Grobe Fahrlässigkeit, es sei denn, die Leistung entspricht unter diesen Umständen den Regeln der Billigkeit.
Gangsterverhalten.
Teilnahme an Schlägereien.
Begehung einer Straftat oder der Versuch.
Aktive Beteiligung an einer Meutereien, Demonstrationen, Aufständen oder Unruhen, öffentlichen Gewaltakten, Streiks oder infolge von Eingriffen oder Entscheidungen öffentlicher Behörden.
Mangel an geeigneten gültigen Genehmigungen zur Ausübung einer bestimmten Tätigkeit, z. B. Führerschein einer bestimmten Person Kategorie, Lizenz zum Tauchen ohne Tauchlehrer.
Versäumnis, vor einer Reise in ein bestimmtes Land die von der Weltgesundheitsorganisation vorgeschriebenen vorbeugenden Impfungen zu nehmen.
Sexuell übertragbare Krankheiten, AIDS, HIV.
Psychische Störungen.
Im Rauschzustand oder Alkoholkonsum verbleiben.
Verbleiben des Versicherten unter dem Einfluss psychoaktiver Substanzen.
Sport außerhalb speziell ausgewiesener Orte.
Sportarten mit hohem Risiko Teilnahme an Tierjagden.
Teilnahme an Wettbewerben oder Rallyes als Fahrer, Pilot oder Beifahrer von Kraftfahrzeugen aller Art, auch bei Probe- und Testfahrten.
Vorführung von Stunts.
Erfüllung der Funktion eines Soldaten, Polizisten, Angehörigen anderer uniformierter Streitkräfte oder einer anderen Einheit oder Sicherheitskräfte.
Folge eines Suizids, Suizidversuchs oder als Folge einer vorsätzlichen Selbstverletzung eingetreten ist, unabhängig vom Gesundheitszustand.
Folgen von Epidemien.
Folgen von chemischer oder biologischer Kontamination oder einer nuklearen Bedrohung.
Folgen durch Verwendung pyrotechnischer Materialien.
Eventuell Vorerkrankungen.
Chronische Krankheiten.
Behandlung durch einen Angehörigen.
Welche weiteren Risiken sehen Versicherungen bei den Kosten?
Ereignisse im Zusammenhang mit Krankenhausbehandlungen oder Operationen des Versicherten Indikationen vor Reiseantritt oder im Zusammenhang mit einer Reise zum Zweck der Einholung eines ärztlichen Rates über eine bereits bestehende Gesundheitsstörung des Versicherten.
Aufenthalt und Behandlung in Zentren: Sozialfürsorge, Sanatorien und Rehabilitationszentren und onkologische Hospize.
Medizinische Hilfe, die ausschließlich aus ästhetischen Gründen geleistet wird, Schönheitsoperationen, Verschönerungsbehandlungen sowie alle Hilfen, die infolge der Durchführung von erforderlich sind oben genannten Operationen.
Situationen, in denen medizinische Versorgung empfohlen und angemessen ist, aber nicht sofort bereitgestellt werden muss und nach der Rückkehr in das Land des ständigen Wohnsitzes bereitgestellt werden kann.
Medizinische Hilfe im Zusammenhang mit Nachuntersuchungen oder vorbeugenden Impfungen.
Untersuchungen (einschließlich Labor- und Ultraschalluntersuchungen) zum Zweck der Feststellung einer Schwangerschaft, des Schwangerschaftsabbruchs, etwaiger Komplikationen bei Schwangerschaftskomplikationen nach der 26. Schwangerschaftswoche und der Entbindung; Hormontherapien.
Kosten für Medikamente, die ohne die schriftliche Empfehlung des Arztes gekauft wurden.
Behandlungen Verwendung von Methoden, die nicht nach allgemeiner medizinischer Kenntnis zugelassen sind, Behandlungen mit unkonventionellen Methoden.
Kauf oder Reparatur von Korrekturbrillen, Zahnersatz (einschließlich Zahnersatz), Reha-Geräten und Hörgeräten.
Alle vom Versicherten zu tragenden Kosten ohne den Assistance-Call Zustimmung des Centers, ausgenommen Situationen, in denen der Versicherte aufgrund des Gesundheitszustands objektiv nicht in der Lage war, das Assistance Call Center zu kontaktieren. Der Versicherte braucht das Assistance Call Center nicht zu kontaktieren, wenn der Versicherte den Arzt selbst auswählt und die Kosten des Termins übernimmt, wenn: a) ein einziger Zahnarztbesuch im Zusammenhang mit akuten Zahnschmerzen oder Zahnentzündungen erfolgt; b) einmaliger ambulanter Besuch.